Am Landesgericht Salzburg ist am Montag ein Hausbewohner, der am 31. Juli des Vorjahres einen Einbrecher in der Stadt Salzburg mit einem Schuss in den Hinterkopf getötet hatte, vom Mordvorwurf freigesprochen worden. Die Geschworenen verneinten einstimmig die Frage nach Mord und bejahten ebenso einstimmig die Frage nach Notwehr. Der 66-Jährige wurde daher freigesprochen und enthaftet, informierte Gerichtssprecher Thomas Tovilo-Moik. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.