Medizinstudium im Ausland: BGH-Urteil zu Vermittlungshonorar bei Studienplatzaufnahme
Ein Abiturient muss die Agentur nicht bezahlen, die ihm ein Medizinstudium im Ausland vermittelt hat. Er entschied sich gegen den Platz, die Agentur wollte die rund 11.000 Euro Gebühr trotzdem – zu Unrecht, wie der BGH nun entschied.