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Gewalt gegen Frauen und die Verantwortung der Medien

Die EU hat sich am 6. Februar auf rechtliche Mindeststandards für den Schutz von Frauen vor Gewalt geeinigt. Von nun an gibt es in der Europäischen Union zum ersten Mal einheitliche Regeln zur Kriminalisierung und Bestrafung von Gewalttaten gegen Frauen. Darunter zählen auch Zwangs- und Kinderheirat, Genitalverstümmelung und Online-Gewalt, zum Beispiel durch Deepfakes.

Auf der Tagesordnung stand auch eine strengere Definition von Vergewaltigungen nach der „Ja heißt Ja“ – Regel. Diese konnte allerdings nicht durchgesetzt werden, denn einige EU-Mitglieder stimmten dagegen – allen voran Deutschland und Frankreich. 

Wie sensible gesellschaftliche Themen in der Öffentlichkeit wahrgenommen und in der Politik verhandelt werden, dafür tragen auch Medien große Verantwortung. So auch, wenn es um geschlechtsbasierte Gewalt geht, die seit #MeToo verstärkt im Fokus steht. Durch Agenda Setting, Framing aber auch durch Sprache und Bebilderung kann die mediale Berichterstattung ein Thema in den Mittelpunkt rücken, verschwinden lassen oder auf verschiedene Weisen einordnen. Artikel 17.1 der Istanbul-Konvention von 2011 fordert Medien auf, „sich unter gebührender Beachtung der freien Meinungsäußerung und ihrer Unabhängigkeit an der Ausarbeitung und Umsetzung von politischen Maßnahmen zu beteiligen sowie Richtlinien und Normen der Selbstregulierung festzulegen, um Gewalt gegen Frauen zu verhüten und die Achtung ihrer Würde zu erhöhen.“ In Deutschland trat die Istanbul-Konvention erst am 1. Februar 2018 in Kraft. Anlässlich des Weltfrauentags und der am 6. Februar getroffenen Entscheidungen über gemeinsame Regelungen zur Bekämpfung geschlechtsbasierter Gewalt in der EU beleuchtet dieser Artikel, wie gut deutsche Medien dieser Aufgabe gerecht werden und was Interessensverbände fordern.

Aus der Forschung

Forschungsergebnisse zeigen regelmäßig, dass es bei der Berichterstattung über diese Themen Probleme gibt, die sich teils aus den Logiken des Redaktionsalltags und der Nachrichtenselektion ergeben, einer realistischen Darstellung allerdings im Weg stehen. Dazu gehört, dass Gewaltdelikte gegen Frauen durch die Art der Berichterstattung als eine Summe nicht verbundener Einzelschicksale erscheinen. Dadurch treten die strukturellen und gesellschaftlichen Aspekte in den Hintergrund.

Laut Medienwissenschaftlerin Christine Meltzer sind Mädchen und Frauen „so deutlich überproportional von sexualisierter Gewalt betroffen, dass die Gewaltdelikte keine Einzelfälle darstellen können, sondern als Ausdruck eines Machtverhältnisses zwischen Tätern und Opfern verstanden werden müssen“ (S.5). Ihre 2021 von der Otto-Brenner-Stiftung veröffentlichte Studie Tragische Einzelfälle? Wie Medien über Gewalt gegen Frauen berichten beleuchtet, dass die von deutschen Medien zu diesem Thema verbreiteten Narrative dies nicht ausreichend abbilden. Anhand einer quantitativen Inhaltsanalyse untersuchte sie Artikel aus vier überregionalen Zeitungen, zwei Boulevard- und zehn Regionalzeitungen, „die reale, vorsätzliche oder intendierte Gewalt gegen weibliche Personen in Deutschland thematisieren“ (S. 12). Sie betrachtete insgesamt fast 3500 Artikel vom Januar 2015 bis Juni 2019, die physische Gewalt, Nötigung und Stalking thematisierten, ließ allerdings psychische Gewalt aus.

In den untersuchten Boulevardmedien taucht das Thema Gewalt gegen Frauen deutlich häufiger auf als in den überregionalen Medien. Wiederholt wird über große, öffentlich viel diskutierte Fälle berichtet: Die 30 bekanntesten Fälle machen demnach ein Fünftel der untersuchten Berichterstattung aus. Aufgrund ihres „höheren Nachrichtenwertes“ schaffen es vor allem die extremsten Fälle in die Nachrichten – deshalb kommen Tötungsdelikte am häufigsten vor, und auch Sexualstraftaten vor allem dann, wenn sie mit Mord in Verbindung stehen. Dies bedeutet, dass die Berichterstattung die Realität proportional falsch abbildet: wesentlich häufigere Formen der Gewalt gegen Frauen wie Körperverletzung, Bedrohung und Nötigung – ganz besonders, wenn diese innerhalb einer Partnerschaft passieren – sind unterberichtet. Obwohl dies auch bei anderen Straftaten – nicht nur gegen Frauen – der Fall ist, bedeutet es, dass die Natur der geschlechtsbasierten Gewalt nicht korrekt dargestellt werde. Der mediale Fokus auf die letzten Eskalationsstufen vernachlässige die strukturelle Dimension.

Strukturelle Dimension bleibt unterberichtet – meistens

Bei Gewalt, die in Partnerschaften passiert, wird in vielen der von Meltzer untersuchten Artikeln zum Beispiel eine Trennung oder Krise zwischen den Partner:innen als Auslöser beschrieben. Auch hier fehlt zu oft die Abbildung von Mustern, Machtverhältnissen und Rollenverständnissen, die dazu führen, dass ein Mensch einem anderen Gewalt antut. Diese richten sich zwar nicht ausschließlich, aber überproportional häufig gegen Frauen. Besonders häufig entwickele und steigere sich die geschlechtsbasierte Gewalt langsam über einen längeren Zeitraum. Ein besseres Verständnis der zugrundeliegenden Strukturen könne daher dazu beitragen, dass bereits frühere Stufen der Gewalt ernster genommen werden und die maximale Eskalation vielleicht verhindert werden kann.

Eine andere angenommene Struktur wird allerdings häufiger berichtet, als sie laut der Kriminalstatistik vorkommt: In ihrem Sample entdeckt Meltzer ab 2017 einen Anstieg der Texte, die Gewalt gegen Frauen mit der Herkunft der Täter in Verbindung bringen, was sie mit den Ausschreitungen gegen Frauen in der Silvesternacht 2016 in Köln erklärt.

Ein positives Ergebnis der Studie ist, dass Meltzer nur in einem Bruchteil der Artikel verharmlosende Begriffe wie „Tragödie“ oder „Drama“ fand. Dies könnte darauf hinweisen, dass frühere Kritik an solchen Formulierungen angenommen wurde. Allerdings finden weiterhin die Opfer der Gewalt zu wenig Gehör: In der Hälfte der Artikel stehen die Täter im Vordergrund, die Betroffenen kommen nur in einem Fünftel der Texte zu Wort. Über junge, weiße Opfer wird am meisten berichtet – nur selten über solche mit Behinderungen, Fluchtgeschichte oder in Armut lebende. Diese vulnerablen Gruppen sind jedoch deutlich häufiger betroffen. Dieses Phänomen wird in der Kriminalberichterstattung auch als „missing white woman“-Syndrom thematisiert, wonach junge, weiße Frauen, die zu Gewaltopfern werden, deutlich mehr Aufmerksamkeit bekommen als andere Frauen.

Bias auch in der Forschung?

Brigitte Geiger und Birgit Wolf kritisieren in Geschlechtsbasierte Gewalt: Berichterstattung, Diskurse und feministische Interventionen (2022), dass neben der Medienberichterstattung auch in der Kommunikationsforschung zu Gewalt gegen Frauen extreme Fälle wie Mord über- und andere Formen der Gewalt unterproportional oft aufgegriffen werden. Dies könne zu einer wahrgenommenen „Normalisierung“ von Online-Gewalt, Kontrolle, Nötigung, sexualisierten Übergriffen vor allem in Nahraum des privaten Umfelds beitragen, wenn diesen Erlebnissen nicht genügend Nachrichtenwert beigemessen werde. Sie weisen allerdings auch hoffnungsvoll daraufhin, dass in den letzten 50 Jahren das Thema geschlechtsbasierte Gewalt im öffentlichen Diskurs, als Menschenrechtsverletzung, im Gesundheitsbereich und in der Forschung immer mehr Aufmerksamkeit bekommen hat und dieser Trend sich durch wachsende Sensibilität und Initiativen wie #MeToo fortsetzen kann. Geiger und Wolf: „Da Medien und öffentliche Diskurse wesentlich Anteil an der Stabilisierung wie Veränderung symbolischer Genderordnungen und geschlechtlicher Gewaltverhältnisse haben, sind sie auch ein wichtiges Interventionsfeld dieser Anti-Gewalt-Bewegungen.“ Auch rechtliche Schritte wie die neuen EU-Richtlinien könnten dazu beitragen – wobei ein Rechtsruck in der Gesellschaft, wie er gerade in vielen EU-Ländern zu beobachten ist, für Frauenrechte Rückschritte bringt, wie u.a. in Polen während der PiS-Regierung zu beobachten war.

Empfehlungen für verantwortungsvolle Berichterstattung

Verschiedene Interessensverbände bieten auf Ihren Websites Richtlinien und Empfehlungen für die Berichterstattung über Gewalt gegen Frauen an. Der Verein Genderleicht betont beispielsweise die Bedeutung der Bebilderung: klischeehafte und möglicherweise retraumatisierende Bilder wie eine zusammengekauerte Frau, über der eine Faust schwebt, sollen vermieden werden. Außerdem soll in den Medine die Privatsphäre der Betroffenen geschützt, die Fokussierung auf die Täterperspektive aufgebrochen und die Diversität der Erlebnisse sowie der betroffenen Personen widergespiegelt werden. Auch das soziale Umfeld soll einbezogen werden, damit Gewaltdelikte nicht wie exotische, isolierte Ereignisse erscheinen, sondern die gesellschaftlichen Muster deutlich werden. Zudem sei es hilfreich, neben den Gewalterlebnissen auch Heilungsprozesse und Hilfsangebote zu erwähnen, um Gewaltbetroffene nicht als passive Opfer darzustellen.

Die MaLisa Stiftung hat auch Empfehlungen für fiktionale Formate in Medien veröffentlicht, z.B. Fernsehsendungen, an, damit die dort verbreiteten Narrative das Thema möglichst realitätsnah darstellen, anstatt zu weiterer Stigmatisierung beizutragen.

 

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