Urteil nach Mordversuch: Messerangriff in Ulm – wegen Schizophrenie schuldunfähig
Nach dem Messerangriff in einem Ulmer Elektrofachmarkt bleibt das Motiv offen. Als Gründe nannte der Angeklagte „Wut, Frust und Verzweiflung“. Wegen einer Schizophrenie kommt er in eine psychiatrische Einrichtung.