Psychotherapeuten laufen Sturm gegen die von der Bundesregierung geplanten Sparmaßnahmen. Die Auswirkungen für die Patienten könnten gravierend sein. Der Frust unter den Psychotherapeuten in Deutschland ist groß. Wochenlang gingen sie gegen eine geplante Kürzung ihrer Honorare auf die Straße, warnten vor einer Verschlechterung der Versorgung von Patienten mit psychischen Erkrankungen – vergeblich. "Wir wurden nicht ernst genommen", blickt die angehende Psychotherapeutin Alice Jordan vom Aktionsbündnis Psychotherapie zurück. "Stattdessen wird jetzt sogar noch mal eine Schippe draufgelegt." Jordan spielt damit auf einen Änderungsantrag zum geplanten GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz an, mit dem Bundesgesundheitsministerin Nina Warken die Krankenkassen finanziell stabilisieren möchte. "Die Angemessenheitsprüfung für psychotherapeutische Leistungen in § 87 Abs. 2c S. 8 ist zu streichen", heißt es hier knapp. Es sind nur wenige Worte, die jedoch eine große Wucht entfalten. Alles eine Frage des Budgets Um das nachzuvollziehen, muss man schauen, wie Therapeuten bisher vergütet wurden – und wie sich das in Zukunft ändern soll. Derzeit unterliegen die meisten Leistungen der Therapeuten noch keinem Budget: Was geleistet wird, wird auch von den Krankenkassen bezahlt. Das soll sich in Zukunft ändern: Die Leistungen der Psychotherapeuten sollen künftig wieder in die sogenannte morbiditätsbedingte Gesamtvergütung rückgeführt werden. Hinter dem sperrigen Begriff versteckt sich vereinfacht gesagt das Budget, das die Krankenkassen den Kassenärztlichen Vereinigungen für die ambulante Behandlung der Versicherten zur Verfügung stellen. Für die Therapeuten, aber auch andere Ärzte heißt das: Was geleistet wird, wird von den Krankenkassen bezahlt – jedoch nur, solange das Budget ausreicht. Geht dieses zur Neige, werden die Honorare gekürzt. Der Arzt arbeitet in diesem Fall zu einem reduzierten Lohn oder gar umsonst. Psychotherapeuten befinden sich hier allerdings in einer besonderen Situation. Im Unterschied zu anderen Ärzten ist die Länge ihrer Sitzungen zeitlich festgeschrieben – in der Regel umfasst eine Behandlung 50 Minuten. Geringere Honorare können sie folglich nicht durch ein höheres Arbeitspensum ausgleichen. Schutz bietet hier bislang die bereits genannte Angemessenheitsprüfung, die regelmäßig sicherstellt, dass das Honorar den Psychotherapeuten ein angemessenes Einkommen garantiert. Psychotherapie wird "faktisch kaputt gemacht" Wird die Angemessenheitsprüfung nun gestrichen, sind die Auswirkungen gravierend, mahnen nun Berufsvertreter. "Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz droht, psychotherapeutischen Praxen die wirtschaftlichen Grundlagen zu entziehen", warnt Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer. Psychotherapie werde "faktisch kaputt gemacht", kritisiert Dieter Adler, Vorsitzender des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerks. Für Jordan vom Aktionsbündnis Psychotherapie sind die Auswirkungen der Gesetzesänderungen weitaus schwerwiegender als noch durch die Honorarkürzung im Frühjahr. "Die Therapie wird nicht nur eingeschränkt, sie wird praktisch unmöglich gemacht." Ohne Untergrenze bei der Honorierung sei es unmöglich, eine Praxis wirtschaftlich zu betreiben – es fehle schlicht an der notwendigen Planbarkeit. "Bei vielen Kollegen herrscht gerade die pure Existenzangst", sagt Jordan. Auch in den sozialen Netzwerken stellen viele Therapeuten öffentlich die Frage, ob ihr Job noch eine Zukunft für sie hat. Viele gehen aufgrund der kostenintensiven Ausbildung mit Schulden ins Berufsleben. Hinzu kommt häufig der Kauf eines Kassensitzes, für den nicht selten über 100.000 Euro gezahlt werden müssen. Vor allem die fehlende Planbarkeit macht vielen zu schaffen: "Wie sich die Budgetierung genau auf mein Honorar und meinen Verdienst auswirken wird, ist unklar", schreibt eine Therapeutin auf Instagram. "Da ich auch Arbeitgeberin bin, werden Gehaltskalkulationen nahezu unmöglich." Suche nach anderen Einnahmequellen Die Folge: "Viele Kollegen überlegen nun, ihren Kassensitz zurückzugeben", sagt Jordan. Oder es werde nach alternativen Einnahmequellen gesucht, etwa die Durchführung von Coachings oder die Behandlung von Privatpatienten. "Ich werde weiter Kassenpatienten behandeln, muss aber voraussichtlich das erste Mal 10 Behandlungsplätze zugunsten von Privatpatienten streichen. Pro Woche", wirbt eine Therapeutin auf Instagram um Verständnis. In ärmeren Regionen, wo es womöglich nicht ausreichend Privatpatienten gibt, drohen Schließungen. "Dann wird Psychotherapie für viele Menschen wieder zu dem, was sie vor Jahrzehnten war: eine Hilfe für diejenigen, die sie sich leisten können", warnt Adler vom Deutschen Psychotherapeuten Netzwerk. Noch ist die Budgetierung der Therapeutenleistungen sowie die Streichung der Angemessenheitsprüfung nicht beschlossene Sache. So will laut einem Bericht von "Deutsches Ärzteblatt" die Bundesregierung nach der parlamentarischen Sommerpause Korrekturen am GKV-Spargesetz vornehmen, das diesen Freitag durch den Bundestag verabschiedet werden soll. Diese sollen mehr Budgetausnahmen für Psychotherapeuten vorsehen: In "als dringlich festgelegten Fällen" sollen Therapeuten auch künftig nicht dem Budget unterliegen. Was darunter zu verstehen ist, bleibt derweil unklar.