„Alle unsere Argumente aus der Debatte über die Kürzung der oberösterreichischen Mindestsicherung wurden heute vom EuGH übernommen, alle unsere Warnungen vor Europarechtswidrigkeit wurden von Schwarzblau in den Wind geschlagen. Was heute im Bereich der Mindestsicherung durch den EuGH klargestellt wurde, wird bald auch im Bereich des Zugangsverbots von Asylwerber/innen zur Lehrstelle geschehen. Denn auch hier bricht Schwarzblau - diesmal auf Bundesebene - im Fall von Asylwerber/innen mit einer Verfahrensdauer von über neun Monaten die EU-Aufnahmerichtlinie, die für diese Personengruppe einen effektiven Arbeitsmarktzugang vorsieht. Dies ist mit den verbliebenen Arbeitsmöglichkeiten - Selbständigkeit und Saisonarbeitsmodell - absolut nicht der Fall“, kritisiert Anschober.