Die Staatsanwaltschaft Krems wird keine Beschwerde gegen die Mitte Mai ausgesprochene bedingte Verlegung des im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilten Josef F. aus dem Maßnahmen- in den Normalvollzug einbringen. Behördensprecher Franz Hütter teilte dies am Montag auf APA-Anfrage mit. Die Entscheidung eines Dreiersenats des Landesgerichts Krems wird demnach am (morgigen) Dienstag rechtskräftig.