Energieversorger durften in der Vergangenheit auch ohne Begründung die Gaspreise erhöhen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. Das Urteil betrifft Kunden in der Grundversorgung (Tarifkunden), die mit dem örtlichen Gasversorger einen Standardvertrag abgeschlossen haben. (Az. VIII ZR 158/11 u.a.)