Ein Unternehmer beantragt Anfang 2020 die Corona-Hilfen. Diese nutzt er jedoch nicht, wie angedacht, um seine Firma samt Mitarbeiter über Wasser zu halten, sondern um finanzielle Löcher zu stopfen. Das Gericht das stellt das Verfahren gegen ihn jetzt ein. Nur die hohen Gerichtskosten muss der 53-Jährige übernehmen.