Bausparkassen dürfen Bausparverträge kündigen, wenn Kunden die Darlehen auch zehn Jahre nach Zuteilungsreife noch nicht abgerufen haben. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) heute im Fall der Wüstenrot-Bausparkasse. Das Urteil hat grundsätzliche Bedeutung.Von FOCUS-Online-Redakteur Thomas Müncher