Das Familienministerium bleibt bei seiner Forderung nach einem gestaffelten Mutterschutz nach einer Fehlgeburt. Das „Trauerzeit“-Modell wird wegen der Bezeichnung und dem Start ab der 16. Schwangerschaftswoche abgelehnt. „Auch Schwangerschaftsverlust vor der 16. Woche ist ein Verlust“, hieß es am Montag.