Rund um die Vergesellschaftungspläne der Linkspartei in Berlin stellt sich immer wieder die Frage nach der Finanzierbarkeit. Eine Studie zeigt nun, auf welche Faktoren es ankommt. Eine Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände in Berlin ist einer Studie zufolge finanzierbar. Allerdings werde dies den Wohnungsmangel nicht beheben, heißt es in der am Freitag veröffentlichten Untersuchung von Ökonomen unter anderem des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Dazu brauche es Neubau in großem Stil. Allerdings könne die Vergesellschaftung als ergänzendes Element sinnvoll sein, um das Bezahlbarkeitsproblem von Mieten zu vermindern. Ohne neue Wohnungsanstalt geringere Risiken Die Forscher veranschlagen die Entschädigung für die Überführung von rund 210.000 Wohnungen auf etwa 13,5 Milliarden Euro. Dies sei bei kluger Ausgestaltung finanzierbar, ohne dass der Neubau leide oder es zu Kürzungen im Berliner Landeshaushalt komme. Die Autoren empfehlen, die Wohnungen den sechs bestehenden landeseigenen Wohnungsunternehmen zu übertragen. Enteignung oder Vergesellschaftung: Der Unterschied ist groß Bezahlbare Wohnungen in Berlin: Kann der Bund Vergesellschaftungen wirksam verbieten? Dies minimiere rechtliche, finanzielle und organisatorische Risiken. Von der Gründung einer neuen Wohnungsanstalt, wie sie die Initiative "Deutsche Wohnen & Co enteignen" vorschlage, raten die Wissenschaftler ab. Hier sei das Risiko groß, dass die für den Kauf nötige Verschuldung dem Staatssektor zugerechnet werde und Deutschland im Extremfall die europäischen Fiskalregeln verletze. "Eine Überführung von Wohnungsbeständen privater Wohnungsbauunternehmen kann helfen, den Bestand öffentlicher Wohnungen schneller als durch Neubau zu erhöhen und deshalb stärker und schneller den Mietmarkt insgesamt zu beeinflussen", schreiben die Autoren in der Studie. So könnte die Vergesellschaftung finanziert werden Bei einer Eigenkapitalquote von 30 Prozent müsste das Land der Analyse zufolge Eigenkapital in Höhe von rund vier Milliarden Euro bereitstellen. Die verbleibenden rund 9,5 Milliarden Euro würden die Wohnungsunternehmen über Fremdkapital finanzieren. Die öffentliche Hand könnte trotz dauerhafter Mietpreisbindung mit den vergesellschafteten Wohnungen einen jährlichen Reinertrag von 543 Millionen Euro erzielen und müsste einen Kapitaldienst in Höhe von 345 Millionen Euro leisten. Zinszahlung und Tilgung für alle aufgenommenen Kredite wären so nachhaltig gesichert, betonten die Ökonomen. Rechtsgrundlage für eine Vergesellschaftung bildet demnach Artikel 15 des Grundgesetzes. Eine vom Berliner Senat eingesetzte Expertenkommission war mehrheitlich zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Vergesellschaftung grundsätzlich rechtlich zulässig ist. In Berlin hatte sich 2021 eine Mehrheit der Wähler in einem Volksentscheid für die Enteignung großer Wohnungskonzerne ausgesprochen. Die Wohnungsfrage ist in vielen deutschen Großstädten zu einem zentralen sozialen Thema geworden, da sich insbesondere Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen die steigenden Mieten kaum noch leisten können. Keine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit Die von der Linkspartei angestrebte Enteignung großer Wohnungsbestände bedroht der Ratingagentur Scope zufolge nicht zwangsläufig die Top-Bonitätsnote von Berlin – womöglich aber die Bewertung betroffener Unternehmen. "Aus Ratingsicht würde eine solche Maßnahme nicht automatisch zu einer Verschlechterung des Ratings Berlins führen", erklärten die Analysten der in Berlin ansässigen Bonitätswächter gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters. Entscheidend wären die konkrete Ausgestaltung, die Höhe einer möglichen Entschädigung, deren Finanzierung sowie die Auswirkungen auf die Haushalts- und Schuldenentwicklung des Landes. Scope hatte erst Ende Juli die Bonitätsnote der stark verschuldeten Hauptstadt mit der Bestnote AAA bestätigt und dies unter anderem mit einem vergleichsweise hohen Wirtschaftswachstum und einer vorteilhaften Demografie begründet.