Die Bundesregierung hat sich auf ein Gesetz für mehr Schutz von Opfern von Menschen- und Organhandel geeinigt. Eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches wurde am Dienstag im Ministerrat beschlossen, nachdem diese zuvor sechs Wochen in Begutachtung war. Durch die Neuregelung werden künftig weitere Formen der Ausbeutung ausdrücklich berücksichtigt, etwa jene im Rahmen von Zwangsheirat, illegaler Adoption oder Leihmutterschaft.