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Energie sparen: Regierung streicht Pflichten – Industrie zahlt den Preis

Das Bundeskabinett hat das Energieeffizienzgesetz reformiert – zulasten strenger Sparvorgaben für Firmen. Forscher warnen nun vor massiven Energieverlusten in Milliardenhöhe. Am 24. Juni 2026 hat das Bundeskabinett die Novelle des Energieeffizienzgesetz (EnEfG) beschlossen. Damit will es Pflichten, die der Einsparung von Energie dienen, für zahlreiche Unternehmen entschärfen. Nun befasst sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf. Eine Kurzstudie des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung ISI im Auftrag des Umweltinstituts München und der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) zeigt jedoch, dass durch die Änderungen erhebliche Energieeinsparungen ausbleiben könnten. Zur Methodik Für die Studie haben die Wissenschaftler anhand von Modellrechnungen untersucht, wie sich die vorgesehenen Änderungen auf die Endenergieeinsparung von Unternehmen auswirken könnten. Dazu verglichen sie die ursprünglich erwartete Wirkung des aktuellen Gesetzes mit der erwarteten Wirkung der untersuchten Novelle. Worum geht es? Konkret geht es in der Studie um die beiden Paragraphen 8 und 9 aus dem EnEfG. Aktuell heißt es dort, dass Unternehmen, mit einem jährlichen Endenergieverbrauch von über 2,5 Gigawattstunden (GWh) dazu verpflichtet sind, wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen zu identifizieren und entsprechende Umsetzungspläne zu erstellen. Unternehmen mit einem Endenergieverbrauch von über 7,5 Gigawattstunden (GWh) müssen darüber hinaus ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen. Zusätzlich spielen auch noch Energieaudits eine wichtige Rolle (Energiedienstleistungsgesetz, EDL-G). Dabei wird der Energieverbrauch eines Unternehmens systematisch untersucht, um Einsparpotenziale zu identifizieren und wirtschaftlich zu bewerten. Das Energieaudit ersetzt dabei nicht das Energiemanagementsystem, das System jedoch das Audit. Ein Beispiel verdeutlicht, was damit gemeint ist: Das Energiemanagementsystem eines Unternehmens hat unter anderem festgestellt, dass der alte Industrieofen einen sehr hohen Gasverbrauch hat. Im nächsten Schritt müsste das Unternehmen überprüfen, ob es den Ofen gegen einen neuen, der weniger Gas verbraucht, austauschen kann, wie hoch die Investitionssumme ist, welche Energieeinsparungen dadurch im Jahr zu erwarten sind oder ob andere Maßnahmen wirtschaftlich sinnvoller wären. Dabei wird geprüft, ob die erwarteten Einsparungen die Investitionskosten über die Nutzungsdauer wirtschaftlich rechtfertigen. Stellt sich heraus, dass ein neuer Ofen wirtschaftlich besser ist, muss das Unternehmen nach § 9 einen konkreten, realistischen Umsetzungsplan erstellen und veröffentlichen. Eine Pflicht, die identifizierten Maßnahmen umzusetzen – in dem Beispiel der Ofenaustausch – besteht bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Der Umsetzungsplan soll das Unternehmen für Maßnahmen sensibilisieren und ihm den Gang des letzten Schrittes – der Investition – erleichtern. Dadurch, dass das Unternehmen quasi den aufwendigsten Teil schon hinter sich hat, wird die abschließende Investition wahrscheinlicher (Realisierungswahrscheinlichkeit). Für ihre Modellrechnung unterstellen die Fraunhofer-Forscher, dass die Umsetzungspläne dazu führen, dass die jährlichen Energieeinsparungen um zusätzlich 0,78 Prozentpunkte steigen. Diesen Wert leiten sie aus einer älteren Untersuchung zu verpflichtenden Energieaudits ab. Wie groß der Effekt von § 9 EnEfG wirklich ist, ist jedoch nicht direkt evaluiert. In der Studie wird daher betont, dass die angenommene Wirkung der Änderung dieses Paragraphen mit einer gewissen Unsicherheit behaftet ist. Das ist geplant Laut der EnEfG-Novelle sollen künftig nur noch Unternehmen mit einem jährlichen Endenergieverbrauch von über 23,6 GWh (statt 7,5 GWh) dazu verpflichtet sein, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzuführen. Gleichzeitig soll bei diesen Unternehmen die bislang über die Umsetzungspläne vorgeschriebene Wirtschaftlichkeitsprüfung wegfallen. Daneben sollen Unternehmen mit einem jährlichen Endenergieverbrauch von über 2,77 GWh Energieaudits durchführen. Außer, sie nutzen bereits ein Energie- oder Umweltmanagementsystem. Die Schlussfolgerung der Autoren Die Autoren der Studie gehen nicht davon aus, dass alle Unternehmen, deren jährlicher Endenergieverbrauch über 7,5 GWh und unter 23,6 GWh liegt und die vorher ein Energie- oder Umweltmanagementsystem genutzt haben, mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes auf dieses verzichten werden. In dem Modell wird davon ausgegangen, dass viele Unternehmen ihr etabliertes Umwelt- und Energiemanagementsystem weiter nutzen werden. Konkret nehmen die Autoren folgende Entwicklung an: rund 42 Prozent der Unternehmen mit einem jährlichen Endenergieverbrauch zwischen 7,5 und 10 GWh rund 49 Prozent der Unternehmen mit einem Endenergieverbrauch von 10 bis 15 GWh rund 57 Prozent der Unternehmen mit einem Endenergieverbrauch von 15 bis 23,6 GWh. Grundlage der Annahme sind unter anderem Befragungen des DENEFF von 15 Anbietern von Energiemanagementdienstleistungen sowie von betroffenen Unternehmen. Es kann jedoch passieren, dass der übrige Teil der Unternehmen die Systeme nicht weiter einsetzen und entsprechend weniger oder keine Maßnahmen zur Energieeinsparung mehr durchführen. Wie viele Unternehmen das System freiwillig weiterverwenden, lässt sich laut Studie nicht sicher bestimmen. Das betonen die Autoren. Nun sieht die Novellierung aber noch vor, dass es für Unternehmen mit einem Umwelt- oder Energiemanagementsystem Umsetzungspläne nicht mehr verpflichtend erstellt werden müssen. Auch hier entfiele damit die wirtschaftliche Bewertung von Maßnahmen. Laut Fraunhofer ist die Änderung insbesondere für Unternehmen mit einem Jahresendenergieverbrauch von über 23,6 GWh relevant. Denn diese müssen auch weiterhin noch ein Energie- oder Umweltmanagementsystem betreiben. Diese Änderung fällt laut der Studienautoren besonders ins Gewicht, weil diese Unternehmen einen großen Anteil am Energieverbrauch haben. Ein besonderes Augenmerk richten die Autoren dabei auf die Unternehmen, die mehr als 28 GWh/Jahr verbrauchen. Insgesamt sollen es 3.511 sein. Ihr Jahresenergieverbrauch summiert sich auf insgesamt rund 730,2 Terawattstunden (TWh). Das heißt, dass relativ wenige, sehr große Verbraucher für einen erheblichen Teil des betrachteten Energieverbrauchs stehen. Fallen die verpflichtenden Umsetzungspläne und die vorgeschriebene standardisierte Wirtschaftlichkeitsbewertung weg, werden nach Annahme der Autoren weniger Maßnahmen umgesetzt und deshalb entsprechend weniger Energie eingespart. In der Studie wird davon ausgegangen, dass durch die Novelle jedes Jahr rund 5,3 bis 5,6 TWh an neuen Endenergieeinsparungen gegenüber dem Fortbestehen der aktuell geltenden Regelung entfallen könnten. Da diese Mindereinsparungen nach der Modellannahme in den Folgejahren fortwirken, könnten im Jahr 2035 jährlich rund 54,1 TWh weniger Endenergie eingespart werden als bei Fortbestand der geltenden Regelung. Über den gesamten Betrachtungszeitraum bis 2035 summieren sich die geschätzten Mindereinsparungen auf rund 300 TWh. Die Studienautoren weisen jedoch darauf hin, dass es sich bei den Werten um prognostizierte Werte handelt. Zum einen ist nicht eindeutig klar, wie viele Unternehmen wirklich auf die Umsetzung der Energieeffizienzmaßnahmen verzichten, nur weil die Umsetzungspläne nicht mehr verpflichtend sind. Zum anderen ist unsicher, wie viele der vom Energiemanagementsystem vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden und demzufolge, wie hoch die Energieeinsparungen insgesamt sind. Angesichts dessen betont das Fraunhofer ISI, dass es sich bei der Untersuchung um eine Abschätzung handelt, die auf mehreren Unsicherheiten beruht. Die 54 TWh sind demnach keine gemessene Größe und keine sichere Prognose. Dennoch zeigt die Studie auf, welche Auswirkungen die Novellierung auf den Energieverbrauch in Deutschland und somit den Schritt zu einem klimaneutralen Land haben kann. Die Autoren weisen darauf hin, dass trotz der Unsicherheiten die "Richtung des Ergebnisses robust" sei. 54 Milliarden kWh gehen verloren Die Auftraggeber der Kurzstudie warnen vor den Folgen dieser Mindereinsparung für Unternehmen und das Energiesystem. "Die geplanten Änderungen in § 8 und 9 EnEfG führen zu einem Verlust von 54 Milliarden kWh jährlich wirksamer Einsparung im Jahr 2035 – das liegt in der Größenordnung des jährlichen Endenergieverbrauchs einer Metropole wie Hamburg", erklärt die DENEFF. Aber auch die Belastung des Stromnetzes hat der Verband im Fokus: Je nach Elektrifizierungsfortschritt ergibt sich durch die Gesetzesänderung eine Lastwirkung von mehreren Gigawatt, also der Größenordnung von rund 7 bis 10 Kraftwerksblöcken à 450 MW. Zusätzlich würde nach DENEFF-Berechnungen der nicht stromrelevante Teil unter anderem etwa 14 TWh Gas und Mineralölimporten entsprechen. Die Auftraggeber der Kurzstudie warnen vor den Folgen der ausbleibenden Energieeinsparungen für Unternehmen und das Energiesystem. DENEFF vergleicht die für 2035 errechneten 54,1 TWh beispielsweise mit dem jährlichen Endenergieverbrauch einer Großstadt wie Hamburg . Zudem verweist der Verband auf mögliche Folgen für das Stromsystem und spricht von einer Größenordnung von sieben bis zehn Kraftwerksblöcken mit jeweils 450 Megawatt. Dieser Kraftwerksvergleich findet sich auch in der Fraunhofer-Studie. Die Wissenschaftler nehmen dafür zunächst an, dass im Jahr 2035 die Hälfte der 54,1 TWh auf Strom entfällt. Gleichmäßig über das Jahr verteilt, würde dieser zusätzliche Strombedarf einer durchschnittlichen Leistung von rund 3,1 Gigawatt entsprechen – rechnerisch etwa sieben Kraftwerksblöcken mit jeweils 450 Megawatt. Bei einem höheren Stromanteil von 75 Prozent wären es rund zehn. Fraunhofer betont allerdings, dass damit nicht gemeint ist, dass durch die Novelle tatsächlich sieben bis zehn zusätzliche Kraftwerksblöcke benötigt werden. Der Vergleich soll lediglich die Größenordnung der möglichen Auswirkungen auf das Stromsystem verdeutlichen. "Die Novelle würde die bisherigen Erfolge des EnEfG daher nicht vollständig zunichtemachen, aber deutlich schwächen", erklären die Verbände in ihrem Policy Briefing. "Ein erheblicher Teil wirtschaftlicher Potenziale würde nicht mehr systematisch erschlossen: Etwa 60 Prozent der Unternehmen würden aus der Pflicht herausfallen." DENEFF warnt vor Effizienzverlust Christian Noll, Geschäftsführender Vorstand von DENEFF, warnt zudem: "Deutschland kann es sich nicht leisten, Energieeffizienzpotenziale beiseite zu wischen. Unsere Industrie muss aus jeder Kilowattstunde möglichst viel Wertschöpfung herausholen." Ihm zufolge könnte das Deutschland schaffen, wenn wirtschaftliche Maßnahmen systematisch identifiziert, bewertet und umgesetzt werden. "Die EnEfG-Novelle schwächt ausgerechnet diese Wirkmechanik. Das schadet mehr durch verschenktes Potenzial für die Wettbewerbsfähigkeit, als dass es die Bürokratie entlastet." Der Referent für Energie- und Klimapolitik beim Umweltinstitut München, Leonard Burtscher, ergänzt: "Ministerin Reiche streicht beim Energieeffizienzgesetz ausgerechnet dort, wo Unternehmen und öffentliche Hand Geld sparen könnten. Statt das riesige Effizienzpotenzial zu heben, schwächt sie Vorgaben, die Energie sparen, Kosten senken und die Industrie widerstandsfähiger machen können. Das führt zu mehr Emissionen, mehr Energieverbrauch und mehr Abhängigkeit von Importen."

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