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Urteil: Daimler Truck muss Managerin 210.000 Euro nachzahlen

Das Landesarbeitsgericht sieht eine Benachteiligung der Führungskraft bei Daimler Truck und spricht ihr eine hohe Nachzahlung zu. Was steckt hinter der Entscheidung? Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat in einem Streit um Geschlechtsdiskriminierung bei der Bezahlung eine Managerin gestützt. Die Klage einer weiblichen Führungskraft bei Daimler Truck sei teilweise erfolgreich gewesen, teilte das Gericht in Stuttgart mit. Der Frau wurden in dem jahrelangen Rechtsstreit, bei dem es um eine höhere Vergütung für die Jahre 2018 bis 2022 ging, rund 210.000 Euro zugesprochen. Der Fall war vom Bundesarbeitsgericht nach Stuttgart zurückverwiesen worden. Die Frau aus der mittleren Führungsebene hatte sich den Spitzenverdiener in der Riege ihrer männlichen Abteilungsleiter-Kollegen als Vergleichsmaßstab ausgesucht. Sie verdiente ihrer Ansicht nach zu wenig. Die Klägerin habe keinen Anspruch auf das Entgelt des namentlich benannten Kollegen, urteilte das Landesarbeitsgericht. "Der Beklagten ist es gelungen, die insoweit bestehende Vermutung einer geschlechtsbedingten Benachteiligung der Klägerin zu widerlegen", erklärte das Landesarbeitsgericht. Sie habe jedoch einen Anspruch auf die Differenz zwischen der von ihr bezogenen Vergütung und dem Median-Entgelt der männlichen Vergleichsgruppe auf derselben Hierarchieebene. Das Median-Entgelt ist der Verdienst, bei dem genauso viele Vollzeitbeschäftigte darüber liegen wie darunter - ein Mittelwert also. Gegenüber einem einfachen Durchschnitt hat die Berechnung des Medians den Vorteil, dass Spitzenverdienste das Gefüge nicht nach oben verzerren können. Verfahren mit Urteil nun beendet Eine Sprecherin von Daimler-Truck erklärte, in dem Verfahren habe das Unternehmen seine Standpunkte zu Gleichwertigkeit, Vergleichbarkeit und individueller Leistung dargelegt. Das Gericht habe bestätigt, dass die Klägerin keinen Anspruch auf die Vergütung des von ihr als Vergleichsperson benannten Kollegen habe. "Bei Daimler Truck gibt es keine strukturelle geschlechtsspezifische Benachteiligung von tariflichen oder außertariflichen Beschäftigten." Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die die Frau bei dem Verfahren unterstützte, kritisierte den Richterspruch. Mit dieser Entscheidung weiche das Landesarbeitsgericht die klaren Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs zum Paarvergleich auf und höhle das Recht auf gleiche Bezahlung aus. "Der Arbeitgeber muss tragfähige Gründe vorweisen, die den Gehaltsunterschied zwischen der Klägerin und ihrem Kollegen erklären. Dass es bei Daimler - zum Glück - auch Frauen gibt, die nicht diskriminiert werden, ist dafür völlig irrelevant." Das Verfahren sei nun durch das verkündete Urteil beendet, teilte das Landesarbeitsgericht mit. Rechtsmittel zum Bundesarbeitsgericht seien nicht erneut zugelassen worden (Aktenzeichen 2 Sa 14/24). Die GFF will nun nach eigenen Angaben die Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde prüfen.

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