Bundesregierung plant Reform: Was die Geheimdienste bald tun dürfen
Der Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst sollen Angreifer künftig unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur beobachten, sondern auch aktiv stören dürfen.
Der Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst sollen Angreifer künftig unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur beobachten, sondern auch aktiv stören dürfen.