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Neuer Baustein Kapitalrente: Was bei Rentenbeginn von 2028 bis 2032 gilt

Die Kapitalrente soll die gesetzliche Rente ergänzen. Doch bis sie wirkt, entsteht ein Problem – besonders für rentennahe Jahrgänge. Schon übernächstes Jahr könnte das gesetzliche Rentensystem, wie wir es kennen, Geschichte sein. Denn nach den Empfehlungen der Alterssicherungskommission steht dann ein wichtiges Update an: Das rein umlagefinanzierte System soll um die sogenannte Kapitalrente ergänzt werden . Und die funktioniert nach einer komplett anderen Logik. Statt die gesamten Beiträge an die Rentenversicherung umgehend an die heutigen Rentner auszuzahlen, würde ein Teil am Kapitalmarkt angelegt werden. Die daraus resultierenden Erträge sollen dann später die Renten der Beitragszahler erhöhen. Wie viel mehr Euro die Kapitalrente bringen könnte, lesen Sie hier. Das Problem: Eine Kapitalrente braucht Zeit. Wer nur wenige Jahre einzahlt, kann daraus keine große Zusatzrente erwarten. Die Rentenkommission schlägt daher für die Übergangszeit einen weiteren Mechanismus vor: den sogenannten Übergangsfaktor. t-online erklärt, wie das genau funktionieren soll und warum das dazu führen könnte, dass es künftig drei Gruppen von Rentnern gibt – abhängig vom Jahr, in dem sie in Rente gehen. Wie funktioniert die Kapitalrente? Um neben der bisherigen reinen Umlagerente eine kapitalgedeckte Komponente aufzubauen, sollen Beschäftigte und Arbeitgeber nach Vorstellung der Rentenkommission künftig zusätzliche Beiträge leisten. Dieses Geld soll dann professionell und breit gestreut am Kapitalmarkt angelegt werden; die Beitragszahler erhalten dafür individuelle Kapitalkonten. Kapitalrente: Investiert die Bundesbank bald die Rentenmilliarden? Geplant ist, einen zusätzlichen Beitragssatz von insgesamt zwei Prozent einzuführen, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte tragen. Der Einstieg soll schrittweise erfolgen – idealerweise ab 2028 in jährlichen Schritten von 0,5 Prozentpunkten. Vereinfacht hieße das: 2028: 0,5 Prozent zusätzlicher Beitrag 2029: 1,0 Prozent 2030: 1,5 Prozent 2031: 2,0 Prozent Für Versicherte bedeutet das zwar zunächst weniger Netto , langfristig aber soll diese Kapitalrente helfen, das Rentenniveau wieder zu stabilisieren und später sogar zu erhöhen. Warum hilft die Kapitalrente heutigen Rentnern nicht? Weil Kapitalaufbau Zeit braucht. Wer heute schon Rente bezieht, kann in die neue Kapitalrente nicht mehr jahrzehntelang einzahlen. Wer das reguläre Renteneintrittsalter bereits erreicht hat, zahlt in der Regel ohnehin keine Rentenbeiträge mehr – es sei denn, er arbeitet nebenbei und verzichtet auf diese Versicherungsfreiheit. Auch wer kurz vor dem Ruhestand steht, hätte nur wenige Jahre, um Kapital aufzubauen. Entsprechend gering wären die Ansprüche aus dieser neuen Komponente. Für junge Beschäftigte sieht das anders aus: Wer 30 oder 40 Jahre lang Beiträge in die Kapitalrente zahlt, kann später deutlich stärker profitieren. Für rentennahe Jahrgänge entsteht dadurch ein Problem: Sie kommen zu spät, um noch viel Kapitalrente aufzubauen. Gleichzeitig sollen ab 2032 die Dämpfungsfaktoren in der Rentenformel wieder greifen. Das betrifft zwar auch laufende Renten, besonders heikel ist es aber für Neurentner ab 2032, weil sie mit einem niedrigeren Ausgangsniveau starten, während die Kapitalrente noch kaum Erträge liefert. Was passiert ab 2032? Bis zum 1. Juli 2031 gilt nach heutiger Rechtslage die Haltelinie beim Rentenniveau. Das sogenannte Sicherungsniveau soll nicht unter 48 Prozent fallen. Wichtig: Diese 48 Prozent beziehen sich nicht auf die persönliche Rente einzelner Menschen, sondern auf eine statistische Standardrente im Verhältnis zu den Löhnen. Was ein Rentenniveau von 48 Prozent bedeutet, lesen Sie hier. Nach 2031 soll diese Haltelinie auslaufen. Dann sollen in der Rentenformel wieder die normalen Dämpfungsfaktoren greifen. Dazu gehört auch der Nachhaltigkeitsfaktor . Er sorgt vereinfacht gesagt dafür, dass Rentenerhöhungen schwächer ausfallen können, wenn sich das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern verschlechtert. Die gesetzliche Umlagerente würde dann zwar nicht gekürzt, sie steigt aber langsamer als die Löhne . Damit die Renten beim Übergang in das neue System trotzdem nicht zu niedrig ausfallen, schlägt die Kommission den Übergangsfaktor vor. Was ist der Übergangsfaktor? Der Übergangsfaktor ist eine Art Ausgleich für Neurentner ab 2032. Wer ab dann in Rente geht, startet von einem niedrigeren Ausgangsniveau, weil die Haltelinie ausgelaufen ist. Gleichzeitig hat diese Person bis dahin aber noch nicht lange genug in die Kapitalrente eingezahlt, um daraus eine nennenswerte Zusatzrente zu bekommen. Deshalb soll ein zusätzlicher Faktor bei der Rentenberechnung greifen. Er soll sicherstellen, dass das Rentenniveau beim Rentenzugang zusammen mit Umlagerente und Kapitalrente mindestens dem heutigen Niveau entspricht. Anders gesagt: Der Übergangsfaktor soll die Lücke schließen, die entsteht, weil das Rentenniveau in der Umlagerente sinkt, die Kapitalrente in den ersten Jahren aber noch zu klein ist, um das auszugleichen. Finanziert werden soll dieser Übergangsfaktor nach Vorstellung der Rentenkommission aus Steuermitteln. Er soll nicht dauerhaft bleiben, sondern mit der Zeit abgeschmolzen werden. Je stärker die Kapitalrente wirkt, desto weniger Übergangsausgleich wäre nötig. Die Kommission rechnet damit, dass dieser Übergangszeitraum ungefähr bis Mitte der 2040er-Jahre dauern könnte. Was der Übergangsfaktor in Euro bedeuten könnte, führt die Kommission nicht aus. Warum könnte es drei Gruppen von Rentnern geben? Aus der Logik der Vorschläge ergibt sich, dass Renten künftig nach verschiedenen Logiken berechnet werden. Je nachdem, wann jemand in Rente geht, könnte sich seine Rente aus unterschiedlichen Bausteinen zusammensetzen. Gruppe 1: Renteneintritt vor 2028 Wer vor Einführung der Kapitalrente in den Ruhestand geht, hätte weiterhin nur eine gesetzliche Rente aus dem Umlagesystem. Für diese Gruppe gilt: keine eigene Ansparzeit in der neuen Kapitalrente keine Kapitalrenten-Komponente kein Übergangsfaktor beim Rentenzugang Diese Rentner wären also die klassische Bestandsrentner-Gruppe. Gruppe 2: Renteneintritt zwischen 2028 und 2031 Wer in diesen Jahren in Rente geht, könnte bereits kurz in die neue Kapitalrente einzahlen – je nachdem, wann die Kapitalrente genau startet. Die Ansparzeit wäre aber sehr kurz. Entsprechend klein wäre der zusätzliche Anspruch. Für diese Gruppe ergäbe sich voraussichtlich eine Rente aus zwei Bausteinen: gesetzliche Umlagerente sehr kleine Kapitalrente Ein Übergangsfaktor ist nach den Empfehlungen der Kommission für diese Jahrgänge nicht ausdrücklich vorgesehen. Denn er soll erst für Rentenzugänge ab 2032 greifen. Gruppe 3: Renteneintritt ab 2032 Für Menschen, die ab 2032 in Rente gehen, beginnt die eigentliche Übergangsphase. Ihre Rente könnte aus drei Bausteinen bestehen: gesetzliche Umlagerente gesetzliche Kapitalrente Übergangsfaktor zur Sicherung des Rentenniveaus beim Rentenzugang Der Übergangsfaktor soll verhindern, dass diese Neurentner beim Renteneintritt schlechter dastehen, nur weil die Kapitalrente noch nicht ausreichend Erträge liefern kann. Erst wenn die Kapitalrente stark genug geworden ist, soll der Übergangsfaktor wieder abgebaut werden. Bedeutet das automatisch unterschiedlich hohe Renten? Nicht automatisch. Die persönliche Rentenhöhe hängt weiterhin vor allem davon ab, wie lange jemand gearbeitet hat, wie hoch das Einkommen war und wie viele Entgeltpunkte gesammelt wurden . Weit über Durchschnitt: Wie bekomme ich 2.500 Euro Rente im Monat? Allerdings wird sich die Zusammensetzung der Rente unterscheiden. Zwei Menschen mit ähnlichem Erwerbsleben könnten künftig je nach Rentenbeginn in unterschiedliche Systeme hineinfallen. Ist das schon beschlossen? Nein. Die Vorschläge der Alterssicherungskommission sind Empfehlungen. Ob und wie sie umgesetzt werden, muss politisch entschieden werden. Die Bundesregierung hat aber bereits angekündigt, die Vorschläge zügig und vollständig umsetzen zu wollen . Eine umfassende Rentenreform ist für Herbst 2026 geplant.

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