CSD-Attentat in Berlin: Hat das Strafrecht versagt? Diese Konsequenzen werden gefordert
Warum war der vorbestrafte Gefährder Abdul B. auf freiem Fuß? Nach dem Angriff auf den CSD diskutieren Politiker über härtere Strafen für Gefährder. Welche Optionen gibt es?
Nach dem Anschlag am Rande des Christopher Street Day (CSD) bleiben viele Fragen offen. Zum Beispiel die, warum ein junger Mann mit derartigem kriminellem Hintergrund frei herumlaufen konnte. Immerhin hätte Abdul B. auf Wunsch der Staatsanwaltschaft längst im Gefängnis sitzen sollen.
Der 21-Jährige – deutscher Staatsbürger mit libanesischen Wurzeln – war den Behörden noch vor dem tödlichen Angriff auf den CSD bekannt. Mehrfach wollte sich der junge Mann dem IS anschließen, allerdings erfolglos. Abdul B. galt als Angehöriger der Islamisten-Szene und war unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat im Mai zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Weil er schon sechs Monate in Untersuchungshaft gesessen hatte, und sich in der Verhandlung von Terror distanziert haben soll, fiel das Strafmaß milder aus. Als Heranwachsender war er zudem zweimal strafrechtlich verurteilt worden, unter anderem wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung.
Innenminister Alexander Dobrindt kritisierte es als „unverständlich“, „dass jemand mit so einem Strafregister (...), mit so einem Maß an Radikalisierung, (...) vor Gericht eine Strafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung bekommt“. Auch weitere Politiker kritisierten juristische und politische Versäumnisse und diskutieren, inwiefern das Strafrecht noch zeitgemäß ist oder ob es falsch angewandt wurde. Das aktuelle Strafrecht erlaubt es nicht, mutmaßliche Gefährder vorzeitig festzunehmen. Das ist erst nach einer Tat möglich. Nach dem Vorfall beim CSD in Berlin mehren sich allerdings Stimmen, die ein härteres Strafmaß fordern – auch für junge Verdächtige.
Nach Anschlag auf CSD: Kein Jugendstrafrecht für Gefährder mehr?
Der Chef der Jungen Union, Johannes Winkel, fordert etwa für Gefährder das Erwachsenenstrafrecht.
Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) plädiert für eine Änderung des Jugendstrafrechts. Nach geltender Rechtslage entscheide das Gericht auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse, ob bei einem Heranwachsenden das Jugendstrafrecht oder das Erwachsenenstrafrecht anwendbar ist, sagte Badenberg am Montag im ARD-Morgenmagazin. Der aktuelle Fall, „aber auch viele Fälle aus der Vergangenheit“ gäben Anlass „zu schauen, ob die gesetzlichen Maßstäbe zur Anwendung des Jugendstrafrechts noch zeitgemäß sind“.
Badenberg sagte dazu, bei Tatverdächtigen im Alter zwischen 18 und 21 Jahren entscheide das Gericht, ob das Erwachsenenstrafrecht oder das Jugendstrafrecht anwendbar ist. Aus ihrer Partei gebe es schon lange die Forderung nach einer wissenschaftlichen Studie, ob die Maßstäbe für die Einstufung „noch dem heutigen Stand der Entwicklungsforschung entsprechen“. Grundgedanke des Jugendstrafrechts sei der Erziehungsgedanke, „und nicht die Sanktionsmöglichkeiten“, die es mit dem Erwachsenenstrafrecht gäbe. In Fällen wie dem Berliner CSD-Anschlag müssten die Täter nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden.
Auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat für die von einem Berliner Gericht verhängte Bewährungsstrafe für den mutmaßlichen Attentäter kein Verständnis. „Im Ergebnis war das auf jeden Fall eine Katastrophe“, sagte Herrmann am Montag im Bayerischen Rundfunk. „Und es müssen sich auch die Richter, die einen solchen Fall zu beurteilen haben, natürlich schon bewusst sein, welche Verantwortung sie da auch für die Sicherheit der Menschen haben.“
Strengerer Umgang mit radikalisierten Menschen
Angesprochen auf die Sicherheitslage in Bayern sagte Herrmann, dass es auch im Freistaat Menschen gebe, die unter besonderer Beobachtung stünden. „Wir haben mehrere Gefährder, die in Haft sind. Wo immer es möglich ist, werden solche Personen in Haft genommen oder – wenn sie ausländische Staatsangehörige sind – außer Landes gebracht.“ Er könne aber auch in Bayern keine hundertprozentige Sicherheit garantieren.
Ähnlich äußert sich Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) zum Umgang mit radikalisierten Menschen. Es reiche nicht mehr, wenn Behörden oder Verantwortliche im Nachhinein erklärten, sie hätten von einer Radikalisierung „so ein bisschen mitbekommen, aber so richtig auch nicht“, sagte Schulze am Montag im Deutschlandfunk.
„Wir dürfen das einfach nicht mehr zulassen, dass hier Menschen bei uns leben, die unsere Kultur nicht akzeptieren“, sagte Schulze weiter. Eine Abschiebung sei zwar im Fall des in Deutschland geborenen Tatverdächtigen mit libanesischen Wurzeln rechtlich nicht möglich gewesen, räumte der CDU-Politiker ein. Aber es gehe ihm nicht nur „um das Thema Abschiebung“, ergänzte er.
Doch nur die Begründung, der mutmaßliche Attentäter sei in Deutschland geboren und habe die deutsche Staatsbürgerschaft – „das reicht mir ehrlich gesagt nicht mehr“, sagte Schulze. Menschen, die „uns als Land, als Staat, als Gemeinschaft“ ablehnen, wolle er „hier nicht in Deutschland leben haben“.
Homophobie wird „systematisch unterschätzt“
Nach Einschätzung des Politikwissenschaftlers Hendrik Hansen wird islamistische Homofeindlichkeit „systematisch unterschätzt“. Es habe in den vergangenen Jahren europaweit diverse Angriffe von Islamisten auf queere Menschen gegeben, sagte Hansen von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung dem „Tagesspiegel“. „Es gibt eine fatale Neigung, Islamismus als Reaktion auf Diskriminierungserfahrungen kleinzureden“, wurde Hansen zitiert. „Da ist analytisch zwar ein Stück weit etwas dran, aber oft wird das Problem auf diesen einen Aspekt reduziert.“
„Das bedeutet, Islamismus ein Stück weit zu entschuldigen, als würden die Ursachen nicht beim Täter liegen, sondern bei der Gesellschaft. Das halte ich für fatal, zumal es auch die Integrationsleistung von so vielen Muslimen kleinredet. Vor allem aber nimmt es dem Täter die Verantwortung für seine Tat.“
Die Integrationsbeauftragte des Berliner Stadtteils Neukölln, Güner Balci, sagte im Deutschlandfunk, Homophobie werde in vielen reaktionären Gemeinden regelmäßig gepredigt. Hier müsse interveniert werden, womöglich auch mit der Schließung von einschlägigen Moscheegemeinden, „um ein klares Zeichen zu setzen".
In Neukölln, wo viele Muslime leben, gebe es eine stagnierende bis steigende Zahl von homophoben Attacken, sagte Balci. Diese reichten bis hin zu schwersten Gewaltvorfällen. Täter und Täterinnen seien „durchideologisierte Jugendliche", denen Verachtung gegenüber Andersgläubigen beigebracht werde. Hier seien keine Integrationskurse oder Auffangprogramme gefragt, sondern eine Bekämpfung der Ursachen durch staatliche Institutionen.
Gleichzeitig warnte Balci davor, alle Muslime über einen Kamm zu scheren. Nach solchen Taten seien Muslime schnell Feindseligkeiten ausgesetzt. Gleichzeitig seien ist oft die besten Partner im Kampf gegen Islamismus.