Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um die Einspeisevergütung. Die Wirtschaftsministerin will die feste Einspeisevergütung für Solaranlagen in Deutschland auslaufen lassen. Die aktuellen gesetzlichen Vorgaben laufen Ende 2026 aus, ab Januar 2027 muss ein neues Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) greifen. Noch gehen die Beratungen um das EEG weiter, nach der Sommerpause sollen Bundestag und Bundesrat darüber abstimmen. Erst dann wird endgültig feststehen, was in Zukunft gilt. Ein t-online-Leser ist aufgrund der Aussagen von Katherina Reiche (CDU) zur Abschaffung der festen Einspeisevergütung beunruhigt. Er will wissen: "Bekomme ich für mein Balkonkraftwerk noch eine Vergütung?" Auch Balkonkraftwerke bekommen keine EEG-Förderung mehr Sollte der Plan von Reiche so umgesetzt werden, wie von ihr gewünscht, dann würden ab 2027 alle neu installierten Solaranlagen keine Einspeisevergütung mehr bekommen. Stattdessen müssten sie ihren Überschussstrom über einen Drittanbieter direkt vermarkten. Es wird also trotzdem möglich sein, für den Strom Geld zu bekommen. Wie viel es gibt, hängt aber dann vom Zeitpunkt der Einspeisung und den Gebühren des Direktvermarkters ab. Diese Regelung gilt grundsätzlich auch für Balkonkraftwerke. Bestehende Solaranlagen genießen aber Bestandsschutz. Wer also noch vor Ende 2026 eine Solaranlage oder ein Balkonkraftwerk installiert, erhält weiterhin die vereinbarte Einspeisevergütung. Ohnehin lohnt sich die Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke meistens nicht. Denn anders als bei normalen PV-Anlagen ist es bei den kleinen Steckersolaranlagen relativ einfach, einen Großteil des Stroms selbst zu verbrauchen. Für jede Kilowattstunde erzeugtem Solarstrom , die man selbst verbraucht, spart man Geld, indem man weniger aus dem Netz bezieht. Bei einem durchschnittlichen Strompreis bei 30 Cent pro Kilowattstunde ist dies deutlich attraktiver als die rund sieben bis acht Cent/kWh, die man an Einspeisevergütung bekommen kann. Eigenverbrauch von Solarstrom spart Hunderte Euro Ein Rechenbeispiel macht dies deutlich: Ein Balkonkraftwerk erzeugt in diesem Beispiel 1.000 kWh Strom im Jahr. Da es keinen Speicher gibt, wird nicht alles vom Haushalt verbraucht, etwa die Hälfte fließt ins Netz. Für 500 kWh/Jahr muss also kein Strom gekauft werden, die Ersparnis beträgt (bei einem Strompreis von 30 Cent/kWh) 150 Euro im Jahr. Für die anderen 500 kWh gibt es die Einspeisevergütung in Höhe von acht Cent/kWh, insgesamt also 40 Euro. Wichtig zu wissen: Um die Vergütung zu erhalten, müssen Sie das Balkonkraftwerk anmelden und einen Zweirichtungszähler einbauen lassen. Dieser kostet jährlich 20 bis 25 Euro – das reduziert den Verdienst aus dem Solarstrom also noch mal erheblich. Es ist auch möglich, den Strom ohne Vergütung ins Netz zu speisen. Um die Eigenverbrauchsquote noch zu erhöhen, lohnt sich der Kauf eines Speichers. Genauso wie das Balkonkraftwerk lässt sich dieser ebenfalls per Schuko-Stecker anschließen. Diese Geräte kosten 500 bis 700 Euro. Durch einen Steckerspeicher kann der erzeugte Strom in den Mittagsstunden gespeichert und abends verbraucht werden. Dadurch erhöht sich die Eigenverbrauchsquote auf 90 Prozent. In unserem Rechenbeispiel entspricht das einer jährlichen Stromersparnis von 270 Euro. Auch wenn man 100 Prozent des Stroms aus der Kleinstanlage ins Netz einspeisen würde, käme man nicht annähernd an diese Zahl: 1.000 kWh ins Netz einspeisen bei acht Cent an Einspeisevergütung ergeben schließlich nur 80 Euro im Jahr. Abschaffung der Einspeisevergütung ist kein Grund zur Sorge Für Besitzer von Balkonkraftwerken ist der Wegfall der Solarförderung mehr oder weniger unerheblich. Viel sinnvoller ist in diesen Fällen der optimale Verbrauch des Solarstroms, etwa durch einen erhöhten Verbrauch in den Mittagsstunden oder durch den Einsatz eines Speichers. Damit lassen sich die eigenen Stromkosten spürbar absenken.