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Diskriminierung: Urteil: Entschädigung nach rassistischer Polizeikontrolle

Stern 

Polizisten sind auf einem Partygelände unterwegs und vermuten eine Drogenübergabe. Der Dealer entfernt sich unerkannt. Die Beamten kontrollieren später einen Mann. Dafür soll das Land nun zahlen.

Nach einer Polizeikontrolle in Friedrichshain soll das Land Berlin wegen Diskriminierung 500 Euro Entschädigung an einen Mann zahlen. Das Amtsgericht Berlin-Mitte geht von einem rassistischen Hintergrund aus, weil der Kläger schwarz ist. Das Urteil des Gerichts erfolgte auf Grundlage des Berliner Antidiskriminierungsgesetzes, das es seit dem Jahr 2020 gibt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Zuerst hatte das Rechtsmagazin LTO über den Fall berichtet. 

Hintergrund: Im Januar 2023 beobachteten Polizisten auf dem RAW-Gelände, das als kriminalitätsbelasteter Ort bekannt ist, einen mutmaßlichen Drogenverkauf. Die Beamten kontrollieren zwei der drei Beteiligten. Am Boden fanden sie ein Mikroreagenzglas mit einer drogenähnlichen Substanz, wie es im Urteil heißt. 

Das Reagenzglas konnten die Polizisten aber niemandem zuordnen. Sie verdächtigten darum den dritten Beteiligten, der entkommen konnte. Die Beamten beschrieben diesen vor Gericht laut Urteil als „eine dunkelhäutige, männliche Person mit dunkler (Kapuzen)jacke mit einer „Rastafrisur"“. 

Bei der Suche nach dem mutmaßlichen Drogendealer kontrollierten die Polizisten schließlich in einem Imbiss einen schwarzen Mann mit dunkler Kapuzenjacke, aber mit Kurzhaarfrisur. Sie verlangten von ihm einen Ausweis. Der Betroffene fragte nach, warum ausgerechnet er sich ausweisen solle. Als die Beamten den Hintergrund erklärten, wies der Mann sie darauf hin, dass die Täterbeschreibung auf ihn nicht zutreffe. Letztlich gab er den Polizisten seinen Ausweis. Die Beamten führten eine Datenabfrage in ihrer Polizeidatenbank durch – ohne Treffer.

Der Mann zog später gegen die Polizisten vor Gericht - größtenteils mit Erfolg. Es sei „überwiegend wahrscheinlich“, dass die Beamten „dem Merkmal der Hautfarbe“ im Rahmen des Abgleichs mit der Täterbeschreibung ein dominierendes Gewicht beigemessen hätten, heißt es im Urteil. Letztlich sah das Gericht aber lediglich in der Datenabfrage eine unzulässige Diskriminierung. Die vorgelagerte Identitätsfeststellung war demnach gerade noch verhältnismäßig.

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