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Justizministerkonferenz: Bayern fordert härtere Strafen für verbotene Geldabhebungen

Stern 

Bei Einkäufen bis 50 Euro reicht oft eine Kartenzahlung ohne PIN-Eingabe. Das System nutzen viele Straftäter aus. Bayern will jetzt mit empfindlicheren Strafandrohungen gegensteuern.

Bayern fordert härtere Strafen für verbotene Geldabhebungen mit Bankkarten ohne PIN-Eingabe. „Beim Missbrauch von Bankkarten müssen wir strafrechtliche Lücken schließen“, sagte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) vor der am Donnerstag in Hamburg beginnenden Justizministerkonferenz der Deutschen Presse-Agentur. 

Der Freistaat bringt bei der Konferenz einen Antrag ein, der eine - wie es Juristen nennen - „Ausweitung des strafrechtlichen Vermögensschutzes auf Kartenzahlungen durch unberechtigte Personen ohne PIN-Eingabe“ zum Ziel hat. Konkret verbirgt sich dahinter eine andere juristische Bewertung der Straftat und damit auch höhere Strafen. 

Forderung nach bis zu fünf Jahren Haft für Täter

Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung werden solche Missbräuche einer Bankkarte nur als Missbrauch oder als Datenveränderung geahndet. Dies hält Eisenreich aber für nicht angemessen. Bayerns Antrag fordert eine Strafbarkeit als Computerbetrug gemäß Paragraf 263a des Strafgesetzbuchs. Bei einer Verurteilung drohten dann bis zu fünf Jahre Haft oder eine empfindliche Geldstrafe.

„Kein Strafgericht käme auf die Idee, den Dieb eines Portemonnaies mit Bankkarte auch wegen Datenveränderung zu verurteilen. Wer eine gestohlene oder gefundene Bankkarte zum Einkaufen einsetzt, will sich bereichern. Das muss auch zum Ausdruck kommen“, betonte Eisenreich. Gleiches müsse für Fälle bei unbefugter Zahlung mit Smartphones oder Smartwatches gelten. 

Kartenzahlung in Deutschland wird immer beliebter

In Deutschland wird die Zahlung per Karte immer beliebter. 2025 haben nach einer Allensbach-Studie erstmals mehr Menschen mit Karte gezahlt als mit Scheinen und Münzen. Auch aus diesem Grund brauche es einen besseren strafrechtlichen Schutz des elektronischen Zahlungsverkehrs. „Bei kleineren Beträgen bis zu 50 Euro reicht es häufig, die Bankkarte an das Lesegerät zu halten. Die Eingabe einer PIN zur Authentifizierung ist meist nicht erforderlich. Das nutzen Täter, die sich ungerechtfertigt in den Besitz einer fremden Karte gebracht haben, gezielt aus, um sich zu bereichern.“

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