Trotz Protesten beanstandet Bundesgesundheitsministerin Nina Warken die Honorarkürzung für Psychotherapeuten nicht. Der Streit dürfte aber vor Gericht fortgesetzt werden. Seit diesem Dienstag steht fest: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken will die beschlossene Honorarkürzung für Psychotherapeuten nicht anfechten. "Nach ausführlicher Prüfung gibt es keine Anhaltspunkte für eine rechtliche Beanstandung", zitierte die "Rheinische Post" am Mittwoch aus einem Papier des Ministeriums. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hatte im März die Honorarkürzung um 4,5 Prozent ab 1. April beschlossen, die Krankenkassen hatten ursprünglich gar für eine Honorarkürzung von zehn Prozent geworben. Bei den Ärzten war der Beschluss auf starke Kritik gestoßen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte den Beschluss im Anschluss an das Bundesgesundheitsministerium mit der Bitte um Prüfung weitergeleitet. Das Ministerium hat die Rechtsaufsicht über den Erweiterten Bewertungsausschuss. Diese beschränkt sich allerdings auf „die Prüfung von möglichen Gesetzesverstößen, insbesondere verfassungswidrige Regelungen", heißt es seitens des Ministeriums. Hingegen würden "rein fachliche Gründe oder Bedenken" nicht geprüft. Ärzte geben sich kämpferisch Beim KBV gibt man sich in einer ersten Reaktion kämpferisch. "Wir gehen fest davon aus, dass dieser Beschluss rechtswidrig ist", teilte der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen mit. Der Dachverband der Kassenärzte hat vor dem Landgericht Berlin-Brandenburg Klage gegen den Beschluss eingereicht. "Wir werden den Rechtsweg ausschöpfen und für eine Abkehr von dieser völlig unsinnigen und unreflektierten Sparpolitik kämpfen", kündigte Gassen an. Der Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeutinnen befürchtet durch die Kürzungen eine weitere Verschlechterung der ärztlichen Versorgung – schon jetzt müssten Patienten in einigen Gebieten mehr als ein halbes Jahr auf einen Therapieplatz warten. Durch die Honorarkürzung werden sich die Wartezeiten weiter verlängern, warnen die Therapeuten. Zudem dürfte die Entscheidung den Beruf für den Nachwuchs unattraktiver machen. Ministerium nimmt Wartezeiten ernst Aktuell nehmen 41.937 psychologische und ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Dies seien 54,61 Prozent mehr als 2014, vor allem wegen der stark steigenden Anzahl von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten. Gleichwohl nehme das Ministerium Kritik an langen Wartezeiten für Termine sehr ernst, heißt es weiter seitens des Ministeriums. Das Gesundheitsministerium werde daher "in einem geeigneten Gesetzgebungsverfahren die gesetzlichen Voraussetzungen für die gesonderte Bedarfsplanung psychotherapeutisch tätiger Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln, schaffen.“ So könnten weitere Niederlassungsmöglichkeiten entstehen "und Wartezeiten auf ein wohnortnahes Therapieangebot verringert werden".