Dass geschiedene Ehe-Leute um das Sorgerecht für gemeinsame Kinder streiten, ist nichts Ungewöhnliches. Dass der Besitz des Haustieres auf dem Gerichtsweg geklärt werden muss, hingegen schon. Im Falle eines Labradors kommt es nun sogar zu einer Versteigerung - jedoch ohne externe Bieter.