Lange schon war die Regelung angekündigt, nun ist der 3G-Nachweis am Arbeitsplatz beschlossene Sache. Ab 1. November gilt auch im Job, sofern es dort physischen Kontakt mit anderen Personen gibt, geimpft, genesen oder getestet. Verweigerern drohen hohe Strafen - vom Bußgeld über Lohnentzug bis zur Kündigung.