Sinsheim. (cba) Er soll seine Freundin verprügelt, verletzt, mit einem Baseballschläger gewürgt und ihr mit einem Messer am Hals gedroht haben, sie umzubringen – sofern sie nicht die Wahrheit sage und die Pin ihres Handys verrate. Wegen gefährlicher Körperverletzung stand der 33-jährige am Mittwoch vor dem Amtsgericht Sinsheim. Doch er und die 34-Jährige, die Opfer seiner Attacken geworden war, gaben nun ihre Verlobung bekannt. Wichtig ist dabei zu wissen: Auch für Verlobte gilt das Zeugnisverweigerungsrecht, sie müssen also nicht gegeneinander aussagen.
Mit der Frau sei er seit vier Jahren, mit Unterbrechungen, liiert, gab der Angeklagte an. Gemeinsam habe man in Sinsheim gewohnt, alles sei gut gewesen, bis sich Schwager und Cousin seiner Freundin, die in seinem Unternehmen beschäftigt gewesen seien, in die Beziehung eingemischt hätten. "Die haben mir in den Kopf gesetzt, sie hätte einen anderen", sagte der Angeklagte. Der Cousin habe versucht, seine Cousine von ihm "wegzuziehen". Als er das Arbeitsverhältnis der beiden Angehörigen seiner Frau beendet habe, hätten auch die Probleme in der Beziehung ein Ende gehabt.
Zum Tathergang wurde der Angeklagte kaum befragt. Die Richterin zweifelte an der Verlobung und interessierte sich für Details, hakte hartnäckig immer wieder nach. So war der Mann auf der Anklagebank, der vorgab, seit einigen Monaten in einem Hotel in Sinsheim zu wohnen, gezwungen, selbst die Beschaffenheit des Verlobungsringes zu beschreiben sowie die Trennungen und Versöhnungen mit der Frau genau zu datieren. Der Richterin erschien so manches fraglich, etwa, dass der Hochzeitstermin noch nicht feststeht, obwohl noch in den nächsten Tagen der Antrag für die Eheschließung dem Standesamt vorgelegt werden muss. Denn die beim Konsulat in Karlsruhe angeforderten Dokumente stünden kurz vor Ablauf der Gültigkeit.
Die Zeugin, die momentan bei ihren Eltern in Eppingen wohne, hatte zudem damals bei ihrer Vernehmung von ihrem "Ex-Freund" gesprochen. Dass eine Verlobung bestehe, sei bislang zu keiner Zeit erwähnt worden. Unglaubhaft schien der Richterin auch der Zeitpunkt des Heiratsantrages, der nach Aussagen des Angeklagten in eine Zeit fiel, als die beiden nicht zusammenlebten und zwei Monate zuvor sein Sohn aus einer vorherigen Beziehung geboren worden sein soll. Der Angeklagte entgegnete, dass es genau so gewesen sei.
Die Richterin verzichtete auf eine weitere Vernehmung der 34-jährigen Hauptbelastungszeugin, da sie dadurch "in den Bereich einer Straftat geraten würde". Das Verfahren wurde nach einem Gespräch zwischen Verteidiger, Staatsanwältin und Richterin eingestellt, der Strafantrag zurückgenommen, die Kosten trägt die Staatskasse, Auslagen wie etwa die Kosten für den Verteidiger trägt der Angeklagte. Auf die Rückgabe des sichergestellten Baseballschlägers verzichtete er.
Mit verärgertem Unterton gab die Richterin den Verlobten eine Lektion mit auf den Weg: Wenn die Ehe nun tatsächlich geschlossen werden solle, dann "am besten gewaltfrei". Der Verteidiger hatte zuvor außerdem angemerkt, die Angelegenheit sei nicht von öffentlichem Interesse. Wohl darauf Bezug nehmend ist die Anmerkung der Richterin zu verstehen, die sagte: "Wenn Sie der Meinung sind, dass das, was Sie gemacht haben, die Allgemeinheit nichts angeht, dann gehen Sie nicht zur Polizei damit."