Der frühere Bezirkshauptmann von Braunau, Georg Wojak, ist am Donnerstag im Landesgericht Ried vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs und der Vorteilsannahme zur Beeinflussung freigesprochen worden. Wegen Untreue unter Ausnützung der Amtsstellung wurde er allerdings zu einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen a 87 Euro - in Summe 17.400 Euro - zur Hälfte bedingt verurteilt. Zudem muss er dem Land 150 Euro Schadenersatz zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.