Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das Abschiebeverbot für den mutmaßlichen Ex-Leibwächter von Osama bin Laden, Sami A., aufgehoben. Das Gericht gab mit der Entscheidung einem Antrag des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge statt. Gegen das Urteil kann kein Einspruch mehr eingelegt werden.