Ordnungsamt: Informationen rund um den Karfreitag
Das Ordnungsamt bittet zu beachten, dass aufgrund des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage der Karfreitag am 30. März 2018 als stiller Feiertag geschützt ist.
Das Ordnungsamt bittet zu beachten, dass aufgrund des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage der Karfreitag am 30. März 2018 als stiller Feiertag geschützt ist.