Seine Kinder zu züchtigen, ist aus Sicht der Sekte "Zwölf Stämme" gottgewollt. Deutsche Behörden sehen das anders und holen im Jahr 2013 rund 40 Kinder aus zwei Gemeinschaften der Sekte in Bayern. Zu Recht? Das soll nun der Gerichtshof für Menschenrechte klären.