Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Rechtsstreit um die "Tagesschau"-App den Antrag des NDR auf Zulassung der Revision nicht zugelassen. "Das vorangehende Urteil des Oberlandesgerichts Köln wird damit rechtskräftig", teilte der Norddeutsche Rundfunk am Donnerstag mit. Das Gericht hatte die Ausgabe der "Tagesschau"-App vom 15. Juni 2011 als "in unzulässiger Weise presseähnlich" bewertet.