Die Güllegruben der Agrarbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern drohen überzulaufen. Deshalb erlaubt das Agrarministerium nun sogenannte Gülle-Notlager auf Feldern und in nicht genutzten Silagelagern. Ein entsprechender Erlass sei am Donnerstag in Kraft gesetzt worden, teilte das Ministerium in Schwerin mit.