Das chilenische Verfassungsgericht hat die Lockerung des strikten Abtreibungsverbots gebilligt. Mit sechs zu vier Stimmen lehnte das Gericht in dem katholisch geprägten Land am Montag zwei von rechten Parteien angestrengte Anfechtungsklagen gegen die kürzlich vom Parlament gebilligte Reform ab. Demnach ist eine Schwangerschaftsunterbrechung in drei Ausnahmefällen erlaubt: bei Vergewaltigung, Lebensgefahr für die Mutter und tödlichen Erkrankungen des Fötus.