Bauvorhaben für Sozialwohnungen müssen künftig nicht mehr öffentlich ausgeschrieben werden. Das besagt die am 31. März 2017 in Kraft tretende Änderung der Wohnraumförderrichtlinie des Freistaates Sachsen. Bislang war für Projekte bei einem Förderbetrag von mindestens 50.000 Euro eine Ausschreibung nach VOB vorgesehen, was für die Bauherren einen hohen Aufwand bedeutete.