Justiz- und Finanzministerium haben einen Vorschlag zur geplanten verpflichtenden Elementarversicherung vorgelegt. Was dieser für Hausbesitzer bedeuten würde. Justizministerin Stefanie Hubig und Finanzminister Lars Klingbeil (beide SPD) haben ein Eckpunktepapier für ein Gesetz vorgelegt, das Wohngebäudeversicherungen künftig verpflichtend um einen Schutz gegen Naturgefahren erweitern soll. Bisher decken solche Policen Schäden durch Hochwasser, Starkregen oder Erdbeben nicht automatisch ab – Hausbesitzer brauchen zusätzlich eine Elementarversicherung. Über den entsprechenden Schutz verfügen allerdings bundesweit nur 59 Prozent der Hausbesitzer. In einzelnen Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern (39 Prozent) ist die Verbreitung noch einmal deutlich geringer. Dem Papier zufolge sollen neu abgeschlossene Wohngebäudeversicherungen solche sogenannten Elementarschäden künftig automatisch einschließen . Abgedeckt werden die Elementargefahren Überschwemmung (Starkregen), Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch , Schneedruck und Lawinen. Schäden durch Sturmfluten oder aufsteigendes Grundwasser sollen – wie bereits heute – hingegen nicht abgesichert sein. Versicherte sollen Selbstbehalt zahlen Im Schadenfall sollen Versicherte lediglich einen Selbstbehalt zahlen müssen. Dieser soll maximal zehn Prozent der vereinbarten Versicherungsleistung, jedoch maximal 20.000 Euro betragen. Allerdings können hier individuell auch geringere Selbstbehalte vereinbart werden. Die Kosten für eine solche Police hängen vom Wert des Gebäudes und seiner Risikolage ab. Laut Justizministerium, das sich auf Studien beruft, liegt die Jahresprämie für ein Standard-Einfamilienhaus zwischen rund 100 und 1.500 Euro. Vor allem Häuser, die in der sogenannten ZÜRS-Klasse 4 liegen, sind derzeit nur schwierig und oft nur zu sehr hohen Prämien versicherbar. Gleichzeitig will die Bundesregierung prüfen, ob die Versicherer alternativ auch günstigere Policen anbieten können. Damit soll verhindert werden, dass Hausbesitzer finanziell zu stark belastet werden. Hausbesitzer, die sich für eine solche Mindestversicherung entscheiden, müssten im Gegenzug im Schadenfall höhere Selbstbehalte in Kauf nehmen. Versicherte müssen dann die Hälfte des Schadens, jedoch maximal 100.000 Euro, aus der eigenen Tasche zahlen. Ein kompletter Verzicht auf den Elementarschutz ist indes nicht vorgesehen. Zudem sollen Hausbesitzer die Möglichkeit bekommen, ihre Versicherungsprämien durch bauliche Präventionsmaßnahmen zu senken. Wer also etwa drucksichere Fenster und Türen oder eine Rückstauklappe einbaut, soll im Gegenzug weniger für seine Versicherung zahlen müssen. Neue Versicherungspflicht: Erweiterung für bestehende Verträge Auch bestehende Verträge sollen entsprechend erweitert werden. Versicherer sollen ihren Kunden ein entsprechendes Angebot unterbreiten müssen. Reagieren die Versicherten nicht auf dieses, wird ihre Versicherung spätestens nach einem Jahr nach Inkrafttreten des geplanten Gesetzes automatisch um den Elementarschutz erweitert. Der Versicherer darf im Gegenzug die Versicherungsprämien erhöhen. Gleichzeitig will die Bundesregierung verhindern, dass die höheren Versicherungskosten von den Hausbesitzern auf die Mieter umgelegt werden können. Ziel dieser Maßnahme sei es, Mieterinnen und Mieter vor steigenden Nebenkosten zu schützen, heißt es im Diskussionspapier. Mit dem nun vorgelegten Diskussionspapier wollen Hubig und Klingbeil ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzen und verhindern, dass bei großen Schadenereignissen, wie zuletzt der Ahrtal-Flut, der Staat die betroffenen Hausbesitzer aus Steuermitteln entschädigt. "Das wollen und müssen wir ändern. Finanzielle Absicherung darf nicht davon abhängen, ob die Politik im Einzelfall die Staatskasse öffnet", sagte Justizministerin Hubig dem "Kölner Stadtanzeiger", der zuerst über das Diskussionspapier berichtet hatte. Hubig betonte, dass nun erstmals nach 25 Jahren ein konkreter Vorschlag auf dem Tisch liege. "Wir wollen diesen Vorschlag breit und offen mit allen Betroffenen diskutieren – insbesondere mit den Ländern, mit Eigentümerinnen und Eigentümern, Mieterinnen und Mietern und mit den Versicherungen." Versicherer gegen Pflicht für Elementarschutz Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), begrüßte das Vorhaben grundsätzlich. "Es ist richtig, dafür zu sorgen, dass mehr Gebäude gegen Naturgefahren versichert sind." Gleichzeitig spricht sich die Versicherungswirtschaft gegen eine Pflichtversicherung aus. Diese allein verhindere keinen einzigen Schaden. Der nun vorliegende Vorschlag bleibe hinter den Erwartungen zurück, bemerkte Asmussen zu t-online. "Es reicht nicht, mehr Versicherungsschutz vorzuschreiben, ohne gleichzeitig verbindliche Maßnahmen zur Schadenvermeidung auf den Weg zu bringen." Ohne wirksame Prävention würden die Schäden sowie die Versicherungsbeiträge weiter steigen. "Besonders schwer wiegt, dass die im Koalitionsvertrag ausdrücklich zugesagte staatliche Rückversicherung fehlt", so Asmussen. So sprechen sich die Versicherer unter anderem dafür aus, dass in bestimmten Risikogebieten überhaupt nicht mehr gebaut werden darf. Hier wollen Hubig und Klingbeil der Versicherungswirtschaft entgegenkommen: So wolle die Bundesregierung prüfen, wie staatliche Präventionsmaßnahmen gestärkt werden könnten. Untersucht werden soll dabei auch, ob es weitere Begrenzungen bei der Ausweisung neuer Baugebiete in Überschwemmungsgebieten braucht. Extremwetter bedroht Versicherbarkeit Insgesamt sieht die Versicherungswirtschaft die Versicherbarkeit von Immobilien durch die steigende Wahrscheinlichkeit von Extremwetterereignissen immer stärker gefährdet. Auch wenn es im vergangenen Jahr in Deutschland kein gravierendes Extremwetterereignis gab, verzeichneten die Versicherer Naturgefahrenschäden in Höhe von 2,6 Milliarden Euro. Rund 88.000 Schadenfälle mit einem Schadenvolumen von 400 Millionen Euro entfielen dabei auf die Elementarversicherung. Im Jahr 2021, dem Jahr der Ahrtalflut, zahlten die Versicherer sogar 18,3 Milliarden Euro für Naturgefahrschäden, 13,6 Milliarden davon für Elementarschäden. Erst vor Kurzem richteten Insider der Branche einen Appell an die europäischen Regierungen mit der Warnung, dass viele Immobilien bald nicht mehr versichert werden könnten. Eine Situation, die in den USA teils bereits gegeben ist. So haben sich viele Gebäudeversicherer in Kalifornien aus dem Geschäft zurückgezogen. Hausbesitzer bekommen vor Ort – wenn überhaupt – nur noch Schutz zu sehr hohen Prämien. Auch hierzulande ziehen sich erste Versicherer aufgrund des Klimawandels bereits aus einzelnen Geschäftsfeldern zurück und haben etwa Waldversicherungen eingestellt. Das Diskussionspapier will die Bundesregierung nun mit den Bundesländern sowie Verbänden erörtern. Erst dann soll im Anschluss ein Gesetzentwurf erarbeitet werden.