Nach dem Tod des Ehepartners haben Hinterbliebene oft Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Doch wie lange wird sie eigentlich gezahlt? Wenn der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner stirbt, stellt sich neben vielen organisatorischen Fragen oft auch eine finanzielle: Hat man Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente und wenn ja, wie lange läuft sie nach dem Tod weiter? Grundsätzlich gilt: Solange Sie mindestens ein Jahr verheiratet oder verpartnert waren und der verstorbene Partner mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt oder bereits eine Rente bezogen hat, sind Sie als Witwe oder Witwer über die Hinterbliebenenrente abgesichert – umgangssprachlich auch Witwenrente genannt. Wie lange Sie diese Zahlung erhalten, hängt allerdings davon ab, ob Sie Anspruch auf die kleine oder die große Witwenrente haben. Witwenrente: Sonderregel in den ersten drei Monaten Direkt nach dem Tod greift zunächst das sogenannte Sterbevierteljahr. Es umfasst die drei Kalendermonate nach dem Todesmonat. In dieser Zeit erhalten Witwen oder Witwer die Rente grundsätzlich in voller Höhe der Versichertenrente des verstorbenen Partners. Eigenes Einkommen wird in dieser Zeit nicht angerechnet. Anspruch, Höhe, Dauer: Sieben Irrtümer zur Witwenrente Lesen Sie auch: Wann Ihnen eine Nullrente droht Ein Beispiel: Stirbt der Ehepartner im Mai, zählt der Mai selbst noch als Sterbemonat. Das Sterbevierteljahr läuft dann von Juni bis August. Hat der verstorbene Partner bereits eine Rente bezogen, bleibt die Rente für den Sterbemonat bestehen. Die Witwen- oder Witwerrente beginnt dann grundsätzlich mit dem Folgemonat. Die hinterbliebene Person kann außerdem innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod eine Vorschusszahlung beantragen. Wurde noch keine Rente gezahlt, kann die Hinterbliebenenrente bereits mit dem Todestag beginnen. Nach dem Sterbevierteljahr wird nicht mehr automatisch die volle Rente des Verstorbenen gezahlt. Dann kommt es darauf an, ob Sie Anspruch auf die kleine oder die große Witwenrente haben. Große Witwenrente ist grundsätzlich unbefristet Die große Witwenrente wird länger gezahlt. Sie läuft bis zum Lebensende – allerdings mit Anrechnung von eigenem Einkommen. Welches Einkommen auf die Witwenrente angerechnet wird, lesen Sie hier. Anspruch auf die große Witwenrente haben Hinterbliebene, wenn sie eine bestimmte Altersgrenze erreicht haben, ein eigenes Kind oder ein Kind des verstorbenen Partners erziehen, oder erwerbsgemindert sind. Für Todesfälle im Jahr 2026 liegt die Altersgrenze bei 46 Jahren und 6 Monaten . Ab 2029 gilt dann einheitlich die Grenze von 47 Jahren für den Hinterbliebenen. Sind Sie jünger, erhalten Sie lediglich die kleine Witwenrente (siehe unten). Die große Witwenrente beträgt nach neuem Recht 55 Prozent der Rente, die der Verstorbene bezogen hat oder bezogen hätte. Nach altem Recht sind es 60 Prozent. Lesen Sie hier, für wen welches Recht bei der Witwenrente gilt. Gut zu wissen: Wer bekommt noch 60 Prozent Witwenrente? Kleine Witwenrente läuft meist nur 24 Monate Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent der Rente, die der verstorbene Partner erhalten hat oder erhalten hätte. Nach neuem Recht wird sie grundsätzlich höchstens 24 Monate gezahlt. Sie kommt dann infrage, wenn Hinterbliebene die Voraussetzungen für die große Witwenrente nicht erfüllen – also zum Beispiel jünger sind, kein minderjähriges Kind erziehen und nicht erwerbsgemindert sind. Der Gesetzgeber geht in diesen Fällen davon aus, dass Sie selbst für Ihren Unterhalt aufkommen können. Wann endet auch die große Witwenrente? Heiraten Witwen oder Witwer erneut, fällt die Witwen- oder Witwerrente weg . Als Entschädigung gibt es dann eine einmalige Rentenabfindung. Diese müssen Sie allerdings rechtzeitig beantragen. Die Rentenabfindung beträgt grundsätzlich das 24-Fache der monatlichen Hinterbliebenenrente. Grundlage dafür ist der durchschnittliche Rentenbetrag, der in den letzten zwölf Monaten vor dem Ende der Rente gezahlt wurde Wichtig: Auch die Witwenrente selbst wird nicht automatisch dauerhaft gezahlt. Hinterbliebene müssen sie bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Wer den Antrag später stellt, kann Hinterbliebenenrente grundsätzlich bis zu zwölf Kalendermonate rückwirkend erhalten.