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Rechtsextremismus: Rechtsextreme „Artgemeinschaft“: Durchsuchungen nach Verbot

Stern 

Das Bundesinnenministerium hat die rechtsextreme „Artgemeinschaft“ 2023 verboten. Anhänger des Vereins sollen aber weiter aktiv geblieben sein. Warum ermittelt wird.

Die Polizei hat in fünf Bundesländern Objekte mutmaßlicher Mitglieder der verbotenen rechtsextremen Vereinigung „Artgemeinschaft“ durchsucht. Grundlage sei ein Verfahren gegen insgesamt 15 Beschuldigte, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft in Halle der Deutschen Presse-Agentur. Ihnen werde vorgeworfen, die „Artgemeinschaft“ trotz eines bundesweiten Verbots fortgeführt zu haben. Zuvor hatten unter anderem der „Spiegel“ und die „Volksstimme“ berichtet.

Nach Angaben der Sprecherin laufen die Durchsuchungen in Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen seit dem Morgen. Unter anderem seien Kräfte der Landeskriminalämter im Einsatz. In NRW durchsuchte die Polizei ein Objekt in Lippstadt, in Niedersachsen in der Gemeinde Jameln, wie die dpa aus Sicherheitskreisen erfuhr. In Berlin wurde die Polizei nach dpa-Informationen an zwei Objekten in Zehlendorf und Schöneberg vorstellig.

Feier in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt durchsuchten die Beamten nach dpa-Informationen auch mehrere Objekte in Gardelegen. In der Gemeinde soll im Juni ein Treffen zu einer sogenannten Sommersonnenwendefeier stattgefunden haben. 

Wie der „Spiegel“ berichtet hatte, soll die Polizei bei der als „privat“ deklarierten Veranstaltung die Zufahrt kontrolliert haben. Dabei sollen auch Gäste gesehen worden sein, die mit der „Artgemeinschaft“ in Verbindung gebracht werden.

Verbot des Vereins im April bestätigt

Die „Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung“, so der vollständige Name, wurde 2023 vom Bundesinnenministerium verboten. Die damalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) bezeichnete sie als „sektenartige, zutiefst rassistische und antisemitische Vereinigung“. Die Gruppierung klagte gegen das Verbot, das aber im April vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde.

Die „Artgemeinschaft“ wurde nach Angaben der Bundeszentrale für politische Bildung 1951 von dem Lehrer Wilhelm Kusserow gegründet. Dem Verein gehörten vor dem Verbot nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden rund 150 Menschen an. Bei Veranstaltungen, zu denen ganze Familien anreisten, tauchten teilweise auch mehr Personen auf.

Förderung der eigenen „Art“ und Hakenkreuze am Weihnachtsbaum

Verfassungsfeindlich ist der Verein aus Sicht des Bundesinnenministeriums vor allem wegen seiner rassistischen Ideologie. Die Bewegung verbreite unter dem Deckmantel eines pseudoreligiösen germanischen Götterglaubens ein gegen die Menschenwürde verstoßendes Weltbild. Zentrales Ziel sei die Erhaltung und Förderung der eigenen „Art“, was mit dem nationalsozialistischen Begriff der „Rasse“ gleichzusetzen sei.Vor Gericht hatte die „Artgemeinschaft“ versucht, sich als abgeschottete Vereinigung darzustellen. Mit Politik habe man nichts am Hut. Die Anhänger lebten ihren Glauben „im stillen Kämmerlein“, hatte ihr Anwalt damals erklärt. Sollten Inhalte dieses Glaubens verfassungsfeindlich sein, so sei auch dies von der Religionsfreiheit gedeckt.

Das überzeugte die Richter des Bundesverwaltungsgerichts jedoch nicht. Sie erklärten, die Gruppierung greife auf das Gesellschaftsmodell des Nationalsozialismus zurück. Sie sei mit Akteuren des rechtsextremen Spektrums vernetzt. Bei zahlreichen Mitgliedern sei eine „Vielzahl“ von Nazi-Devotionalien gefunden worden, zum Beispiel „großformatige Hakenkreuzfahnen“ oder Weihnachtsbaumschmuck mit Hakenkreuzen.

Warum wurden die Sicherheitsbehörden aktiv?

Dass die Menschen, die dem Verein vor der Verbotsverfügung zugerechnet wurden, weiter privat Kontakt halten, ist grundsätzlich nicht verboten. Die Sommersonnenwendefeier im vergangenen Juni gab dann aber wohl den Ausschlag dafür, dass der Anfangsverdacht eines Verstoßes gegen das Verbot begründet schien und die Durchsuchungen geplant wurden.

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