Kabinett beschließt: Bafög wird erhöht - aber später als geplant
Das Bafög für Schüler und Studierende wird erhöht - allerdings später als ursprünglich geplant. Eine entsprechende Bafög-Reform beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch. So soll die Pauschale für Wohnkosten zwar von 380 auf 440 Euro pro Monat steigen - aber erst zum Sommersemester 2027, nicht zum Wintersemester 2026/2027. Dies sei zu spät und zu wenig angesichts aktueller WG-Zimmerpreise, kritisierten Opposition und Verbände.
In zwei Schritten soll auch der Grundbedarf für Studierende erhöht werden: zum Wintersemester 2027/28 auf 503 Euro und zum Sommersemester 2029 auf 563 Euro - dem Niveau der aktuellen Grundsicherung. Für Schülerinnen und Schüler sollen die Sätze proportional steigen.
Ursprünglich hätte die zweite Erhöhung des Grundbedarfs aber schon zum Wintersemester 2028/29 kommen sollen. Für noch bei den Eltern wohnende Studierende will die Bundesregierung zudem die Wohnpauschale streichen.
Um die Erhöhung der Bafög-Sätze hatten CDU, CSU und SPD aufgrund von Sparzwängen lange gerungen. Die drei Koalitionsparteien einigten sich dann auf die höheren Sätze - und zugleich ein späteres Inkrafttreten.
Mit der nun verabschiedeten Bafög-Reform sollen ab Schuljahresbeginn beziehungsweise Wintersemester 2028/29 auch die Freibeträge und damit die Einkommensgrenzen jährlich um 1,5 Prozent automatisch angehoben werden. Denn eigenes Einkommen und Vermögen sowie Einkommen von Eltern und Lebenspartnern wird auf die Bafög-Sätze angerechnet, nach Abzug von Freibeträgen.
Das Bafög soll künftig ausschließlich digital beantragt werden und der Leistungsnachweis wegfallen. Diesen müssen Studierende aktuell nach dem vierten Semester einreichen, um weiterhin Bafög zu bekommen. Mit der geplanten Reform muss sich nun der Bundestag befassen.
„Mit dem Kabinettsbeschluss sind wir einen entscheidenden Schritt gegangen, damit das Bafög sein Aufstiegsversprechen erfüllen kann“, erklärte Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU). Das Bafög bleibe „die zentrale gesetzliche Leistung zur Finanzierung von akademischen und schulischen Ausbildungen“.
Verbände und Opposition kritisieren vor allem das spätere Inkraftreten und insgesamt zu geringe Erhöhungen. Von einer „erschreckenden Ignoranz gegenüber der Lebensrealität an unseren Hochschulen“ sprach Linken-Bildungspolitikerin Nicole Gohlke. „Während ein durchschnittliches WG-Zimmer längst über 500 Euro kostet, werden Erhöhungen so lange verschleppt, bis die Inflation sie komplett aufgefressen hat“, sagte sie der Nachrichtenagentur AFP.
„Was die Bundesregierung heute beschließt, kommt zu spät und greift zu kurz“, kritisierte auch die Grünen-Bundestagsabgeordnete Ayse Asar. „Studierende, die jetzt unter steigenden Mieten leiden, gehen leer aus.“ Doch selbst die verspätete Erhöhung reiche nicht aus, so gehe die Wohnkostenpauschale an den tatsächlichen Mieten vorbei.
Die Bildungsgewerkschaft GEW kritisierte vor allen die Streichung der Wohnpauschale für Studierende, die bei ihren Eltern wohnen. „Viele Studierende können sich eine eigene Bude längst nicht mehr leisten“ und blieben deshalb bei ihren Eltern, betonte GEW-Vorstandsmitglied Andreas Keller. Wenn diesen „die Wohnpauschale komplett gestrichen wird, trifft das eine ohnehin benachteiligte Gruppe besonders hart“.
Keller forderte die Bundestags-Abgeordneten auf, nachzubessern: „Bedarfssätze rauf, Wohnpauschale rauf, Elternfreibeträge rauf – und zwar schnell.“
Das Deutsche Studierendenwerk sieht ebenfalls „Korrekturbedarf“. Auch eine auf 440 Euro erhöhte Wohnkostenpauschale liege „weit unter der durchschnittlichen Miete von 512 Euro für ein WG-Zimmer auf dem freien Wohnungsmarkt“, erklärte der Vorstandsvorsitzende des Studierendenwerks, Matthias Anbuhl. Die Pauschale „müsste in dieser Legislaturperiode gleich nochmal erhöht werden“.
Die vollständige Angleichung des Bafög-Grundbedarfs an das Existenzminimum bis 2029 dauere ebenfalls zu lange, kritisierte Anbuhl. „Wer heute studiert, kann nicht drei Jahre auf eine angemessene Förderung warten.“
Mit dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) fördert der Staat die Ausbildung von jungen Menschen, die nicht ausreichend von ihren Familien unterstützt werden können. Je nach Art der Ausbildung und Lebenssituation gelten unterschiedliche Sätze.