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Bürokratieabbau: Voigt will Vorschriften entrümpeln - zweites Gesetz geplant

Stern 

Thüringen will Wirtschaft, Kommunen und Bürger von zu viel Bürokratie befreien. Was die Regierung in diesem Jahr plant.

Weniger Kontrollen, mehr Vertrauen - darauf setzt die Landesregierung nach Angaben von Ministerpräsident Mario Voigt beim weiteren Bürokratieabbau in Thüringen. „Wir wollen Kontrollen nur noch dort, wo sie wirklich nötig sind“, sagte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt. Um Verwaltung und Betroffene zu entlasten, solle es künftig eine Risikoabwägung geben, wo Kontrollen erfolgen müssten. 

Nach den Planungen des CDU-Regierungschefs soll ein zweites Gesetz zum Bürokratieabbau möglichst noch vor Jahresende dem Landtag vorgelegt werden. „Wir werden uns im September im Kabinett erstmals mit dem zweiten Gesetzentwurf befassen. Wir wollen an dem Reformprozess dranbleiben“, sagte Voigt. Das erste sogenannte Thüringer Entlastungsgesetz war Ende Juni vom Parlament beschlossen worden. 

Voigt will „bürger- und wirtschaftsfreundliche Finanzämter“

Auch in der zweiten Runde gehe es darum, vor allem Handwerk und Mittelstand von bürokratischen Vorgeben zu entlasten, Genehmigungsverfahren für alle zu beschleunigen und die Digitalisierung der Verwaltung voranzubringen. Ein weiteres Ziel sei, bei den Berichts- und Dokumentationspflichten zu entrümpeln. 

Auch beim Service der Finanzämter solle es weiter vorangehen. Voigt sprach von „bürger- und wirtschaftsfreundlichen Finanzämtern“. Für Angaben zu Details sei es jedoch noch zu früh. 

Mit dem ersten Gesetz zum Bürokratieabbau wurde unter anderem die Bauordnung geändert - nun können Handwerksmeister und Techniker bei bestimmten Projekten den Bauantrag stellen. Die Prüfung von Verwendungsnachweisen wird modernisiert und Verfahren werden an die digitale Kommunikation angepasst. 

Weniger Behördengänge für Bürger 

Bei kleineren öffentlichen Aufträgen wurden höhere Wertgrenzen eingeführt, um schlankere Verfahren zu ermöglichen. Den Kommunen sollen kostenlos weitere digitale Basisdienste zur Verfügung gestellt werden - beispielsweise für Wohngeldanträge, Wohnsitz-Ummeldungen oder Schwerbehindertenausweise. 

Allerdings wurden in der ersten Runde nicht alle Regierungs-Pläne umgesetzt, weil dafür Mehrheiten im Landtag fehlten. Das gilt vor allem für eine Erprobungsregel für die Kommunen. Sie sollten eigentlich zum Test von bestimmten geltenden Standards abweichen können.

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