Zehn Euro im Monat vom Staat: Das Finanzministerium hat den Entwurf für die sogenannte Frühstart-Rente vorgelegt. Doch nicht alle profitieren sofort. Lange war es still um die geplante Frühstart-Rente , doch nach der bereits beschlossenen Reform der privaten Altersvorsorge wird nun auch dieses rentenpolitische Vorhaben konkreter: Das Bundesfinanzministerium hat am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf veröffentlicht. Demnach sollen anspruchsberechtigte Kinder ab ihrem sechsten Geburtstag monatlich zehn Euro erhalten. Das Geld landet allerdings nicht auf dem Girokonto der Familie, sondern wird langfristig am Kapitalmarkt investiert. Dadurch sollen Kinder früh ein kleines Vermögen für ihre spätere Altersvorsorge aufbauen und gleichzeitig erste Erfahrungen mit Aktien und Fonds sammeln. Nach den Plänen soll das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Wichtig: Es handelt sich bislang nur um einen Referentenentwurf. Dieser muss noch mit dem Kabinett abgestimmt werden. Anschließend müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen. Einzelheiten können sich im Gesetzgebungsverfahren daher ändern. t-online zeigt, was bisher geplant ist. Wer bekommt die Frühstart-Rente? Anspruchsberechtigt sind nach dem Entwurf Kinder, die das sechste Lebensjahr vollendet haben, noch nicht 18 Jahre alt sind, und mit erstem Wohnsitz in Deutschland gemeldet sind. Der Staat zahlt für jeden Monat, in dem diese Voraussetzungen erfüllt sind, zehn Euro. Pro Jahr wären das also 120 Euro. Die Förderung endet spätestens mit dem Monat vor dem 18. Geburtstag. Die Frühstart-Rente beginnt nicht sofort für alle Kinder unter 18 Jahren mit staatlichen Zahlungen. Laut Entwurf beginnt sie mit dem Jahrgang der im Jahr 2026 Sechsjährigen, also dem Geburtsjahrgang 2020. Für ältere minderjährige Kinder sollen Eltern zwar ebenfalls entsprechende Verträge abschließen können, allerdings ohne staatliche Zehn-Euro-Zahlungen. Kommentar zur Frühstart-Rente: 10 Euro, die vieles ändern könnten Wie funktioniert das praktisch? Eltern sollen für ihr Kind einen zertifizierten sogenannten Standarddepot-Vertrag bei einer Bank, Versicherung oder einem anderen zugelassenen Anbieter abschließen können. Der Vertrag läuft auf den Namen des Kindes. Der Anbieter beantragt die Förderung anschließend automatisch bei der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen, die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund angesiedelt ist. Eine gesonderte jährliche Antragstellung der Eltern ist nicht vorgesehen. Die staatlichen zehn Euro pro Monat werden nicht an die Eltern ausgezahlt, sondern direkt in den Vertrag eingezahlt. Das Geld gehört damit zur Altersvorsorge des Kindes. Erster Schritt zum Vermögensaufbau: So eröffnen Sie ein Depot Für den Nachwuchs sparen: Das sind die besten Depots für Kinder Können Eltern zusätzlich Geld einzahlen? Ja. Neben den staatlichen zehn Euro dürfen Eltern, Großeltern oder andere Personen zusätzlich Geld in den Vertrag einzahlen. Die privaten Einzahlungen werden auf insgesamt 6.840 Euro pro Kalenderjahr begrenzt. Steuerlich absetzen können Eltern oder Großeltern ihre Einzahlungen jedoch nicht. Die Erträge innerhalb des Vorsorgevertrags bleiben während der Ansparphase grundsätzlich steuerfrei. Besteuert werden die Leistungen später nach den Regeln für geförderte Altersvorsorgeverträge. Was passiert, wenn Eltern kein Depot eröffnen? Entscheiden sich die Eltern gegen einen eigenen Vertrag, soll das Kind die Förderung trotzdem nicht verlieren. In diesem Fall legt der Bund das Geld kollektiv am Kapitalmarkt an. Verwaltet werden soll diese Anlage von der Deutschen Bundesbank. Die Mittel sollen weltweit gestreut ausschließlich in Aktien oder Aktienfonds investiert werden . Einen Anspruch auf eine bestimmte Rendite oder auf einen Ausgleich möglicher Verluste durch den Bund soll es ausdrücklich nicht geben. Was passiert mit dem Geld aus der Sammelanlage? Wird später doch ein individueller Vorsorgevertrag eröffnet, kann der für das Kind rechnerisch angesparte Anteil aus der kollektiven Anlage als sogenanntes Startkapital übertragen werden. Das soll auch noch nach dem 18. Geburtstag möglich sein, allerdings nur, wenn spätestens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ein geeigneter Altersvorsorgevertrag abgeschlossen wird. Danach verfällt nach dem Entwurf die Möglichkeit, das Startkapital abzurufen. Das kollektiv angelegte Vermögen gehört bis zur Übertragung rechtlich weiterhin dem Bund. Die Kinder erhalten also nicht automatisch ein eigenes, frei verfügbares Depot. Wann kann das Kind über das Geld verfügen? Nicht zum 18. Geburtstag. Das geförderte Vermögen ist ausdrücklich für die Altersvorsorge bestimmt. Es darf nicht beliehen, verkauft oder beispielsweise für Studium, Führerschein oder Immobilienkauf ausgezahlt werden. Eine reguläre Auszahlung soll grundsätzlich frühestens ab dem 65. Lebensjahr möglich sein. Damit ist die Frühstart-Rente weniger ein klassisches Kinderdepot als vielmehr ein sehr langfristig gebundener Altersvorsorgevertrag. Auch ein zwischenzeitlicher Verkauf bei schlechten Börsenkursen ist nicht vorgesehen. Vor dem 18. Geburtstag darf das Kapital lediglich vollständig auf einen anderen begünstigten Vertrag übertragen werden. Welche Kosten dürfen Anbieter verlangen? Bis zur Volljährigkeit sollen Anbieter weder Abschluss- noch Vertriebskosten berechnen dürfen. Dadurch soll verhindert werden, dass ein großer Teil der vergleichsweise kleinen staatlichen Förderung sofort durch Provisionen aufgezehrt wird. Andere Kosten, etwa laufende Verwaltungs- oder Fondskosten, sind damit allerdings nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Für die zugelassenen Standarddepots gelten nach Angaben des Ministeriums gesetzliche Kostenbegrenzungen. Anbieter sollen Eltern und Kinder außerdem jährlich in leicht verständlicher Form über Wertentwicklung, Erträge und Kosten informieren. Eine Beratungspflicht soll beim Abschluss eines solchen Vertrags nicht bestehen. Eltern müssen daher besonders genau prüfen, wie das jeweilige Produkt investiert, welche laufenden Gebühren anfallen und wie flexibel ein späterer Anbieterwechsel möglich ist. Was bringt die Förderung tatsächlich? Die staatliche Zahlung allein wird keine große Rentenlücke schließen . Selbst bei einer positiven langfristigen Kapitalmarktentwicklung wird aus zehn Euro monatlich bis zum Rentenalter kein Vermögen entstehen, das eine ausreichende Altersvorsorge ersetzt. Größere Beträge entstehen vor allem dann, wenn der Vertrag nach dem 18. Geburtstag weiter bespart wird. Wie Sie bis zum Rentenbeginn mit der Frühstart-Rente auf mehr als 500.000 Euro kommen, lesen Sie hier. Möglich macht das ein sehr langer Anlagezeitraum. Bleibt das Geld über viele Jahrzehnte investiert und werden die Erträge immer wieder angelegt, kann der Zinseszinseffekt wirken. Wie der genau funktioniert, lesen Sie hier. Was kostet die Frühstart-Rente den Staat? Für 2027 rechnet das Finanzministerium mit Ausgaben von 198 Millionen Euro. Mit jedem neuen einbezogenen Jahrgang steigen die Kosten. Für 2030 veranschlagt der Entwurf bereits 411 Millionen Euro. Das Ministerium geht davon aus, dass jährlich für rund 500.000 Kinder ein individueller Vertrag abgeschlossen wird. Für die übrigen berechtigten Kinder müsste der Bund die Förderung kollektiv anlegen. Bis Ende 2031 soll überprüft werden, wie viele Familien das Angebot nutzen und welche Belastungen für den Bundeshaushalt entstehen. Was müssen Eltern jetzt tun? Erst mal nichts. Noch gibt es weder ein beschlossenes Gesetz noch entsprechende Produkte, die Eltern verbindlich abschließen könnten. Erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird feststehen, welche Anbieter zertifizierte Frühstart-Verträge anbieten und wann die technische Beantragung tatsächlich möglich ist. Eltern sollten sich durch die angekündigte Förderung zudem nicht zu einem vorschnellen Vertragsabschluss drängen lassen. Entscheidend wird sein, ob die angebotenen Depots breit gestreut, kostengünstig und langfristig flexibel sind. Denn bei einem Anlagehorizont von mehreren Jahrzehnten können schon kleine jährliche Gebühren einen erheblichen Teil der späteren Rendite aufzehren.