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Cum-Cum-Geschäfte: Razzia in Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt

Am Mittwochmorgen verschaffen sich Fahnder Zugang zu den Zwillingstürmen der größten Bank des Landes. Sie sind Geschäften mit Millionenschaden auf der Spur. Ermittler der Staatsanwaltschaft und der Steuerfahndung haben am Mittwochmorgen die Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt am Main durchsucht. Wie "Welt" und "Business Insider" zuerst berichteten, richten sich die Maßnahmen gegen den Verdacht der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit sogenannten Cum-Cum-Geschäften. Für die Bank ist es bereits die dritte Durchsuchung in diesem Jahr. Die Ermittlungen führt die Staatsanwaltschaft Düsseldorf , wie unter anderem die "Süddeutsche Zeitung" berichtete. Rund 70 Ermittler durchsuchten seit dem Morgen die Zwillingstürme an der Taunusanlage. Im Mittelpunkt steht das Projekt "Riesling" – Cum-Cum-Geschäfte, die die Postbank dem "Handelsblatt" zufolge mit einer britischen Investmentbank abwickelte. Die Deutsche Bank ist nur indirekt betroffen, weil sie die Postbank ab 2009 schrittweise übernommen und 2018 vollständig verschmolzen hat. Heute ist die Postbank keine eigenständige Aktiengesellschaft mehr, sondern eine Niederlassung der Großbank – deshalb handelt es sich um eine "Durchsuchung bei Dritten", wie es im Juristendeutsch heißt. Zehn frühere Manager beschuldigt Die Staatsanwaltschaft beschuldigt zehn ehemalige Topmanager der Postbank. Darunter soll auch ein Banker sein, der vor zwei Jahren in die Führungsetage der Deutschen Bank aufgestiegen ist. Der Vorwurf lautet auf gemeinschaftliche Steuerhinterziehung: Die Postbank soll zwischen 2008 und 2010 falsche oder unvollständige Körperschaftsteuererklärungen abgegeben haben. Die Fahnder gehen von einem Schaden von mehr als 350 Millionen Euro aus. Bei Cum-Cum-Geschäften übertragen in- und ausländische Marktteilnehmer Aktien rund um den Dividendenstichtag, um die Kapitalertragsteuer zu senken. Damit generierten Banken Steuervorteile für ausländische Inhaber deutscher Aktien. Dem Fiskus entstand geschätzt ein Schaden von 28 Milliarden Euro. Anders als Cum-Ex zielen Cum-Cum-Geschäfte nicht auf eine Mehrfacherstattung der Steuer und sind nicht in jedem Fall illegal. Gerichte und Ermittlungsbehörden bewerten die Konstruktionen aber seit Jahren zunehmend kritisch – steuerlich wie strafrechtlich. Der Bundesfinanzhof hatte bereits 2015 entschieden, dass Cum-Cum in bestimmter Form nicht rechtens ist. Lange galt die Deutsche Bank in dem Skandal als Randfigur. Recherchen von "SZ" und WDR deuteten im März 2026 aber darauf hin, dass das Institut selbst im großen Stil an solchen Geschäften mitgewirkt haben könnte. Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt dazu bereits seit 2017. Im Raum stehen Deals aus den Jahren 2009 bis 2015 mit einem Volumen von mehr als 600 Millionen Euro. Die Deutsche Bank lehnte einen Kommentar ab, die Staatsanwaltschaft Düsseldorf äußerte sich zunächst nicht.

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