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Krankschreibung ab Tag eins: Attestpflicht-Plan wackelt jetzt schon

Die Spitzen von Schwarz-Rot planen eine Krankenschreibungspflicht ab dem ersten Tag. Das empört Ärzte, aber auch weite Teile der SPD. Um die Details dürfte noch ausführlich gestritten werden. Es dauerte nicht lange, da war die organisierte Ärzteschaft am Donnerstag aus dem Kittel gesprungen. Eine "Zumutung, die an eine Unverschämtheit grenzt", seien die Pläne von Schwarz-Rot für Ärzte, schrieb die Kassenärztliche Bundesvereinigung t-online . Die telefonische Krankschreibung abzuschaffen und zugleich ein Attest ab dem ersten Tag zur Regel zu machen, das grenze an "Irrsinn". Ein "unverhohlenes Misstrauen" gegenüber den Bürgern spreche aus den Plänen, die "zu übervollen Praxen, einem Wust an zusätzlicher Bürokratie und einem enormen Zeitaufwand führen" werde. Dabei hatte SPD-Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) kurz zuvor im Garten des Kanzleramts noch gesagt: "Wir vertrauen den Unternehmen und den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land mehr." Das machten die Beschlüsse des Koalitionsausschusses deutlich. Weshalb sich mindestens zwei Fragen stellen: Gilt dieses Vertrauen, das Klingbeil erwähnte, als es um den Bürokratieabbau für Unternehmen ging, nicht für Arbeitnehmer? Und: Müssen jetzt alle mit jedem Schnupfen gleich zum Arzt? In der SPD gibt es große Zweifel. Merz: "Exorbitante" Krankenstände Im "Programm für Aufschwung und Beschäftigung", dem zwölfseitigen Ergebnispapier des Koalitionsausschusses, heißt es unter Punkt 11: "Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft und die unrichtige Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach § 278 StGB stärker bestraft. Wir führen eine verpflichtende Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag der Erkrankung sowie im Rahmen der Umsetzung des Primärarztgesetzes eine 'Termingarantie Fachärzte' ein." Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) begründete das in der Pressekonferenz am Donnerstag so: "Wir finden uns mit den nach Corona exorbitant gewordenen Krankenständen in den Unternehmen nicht ab." Und: "Das ist eine harte Entscheidung, das wissen wir, aber wir können uns diesen Wettbewerbsnachteil durch lange Abwesenheiten in den Unternehmungen nicht mehr leisten." Die telefonische Krankschreibung war während der Corona-Pandemie eingeführt worden, um zu verhindern, dass sich Menschen in den Praxen ansteckten. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist bisher gesetzlich am vierten Tag vorgeschrieben, Unternehmen können sie allerdings auch jetzt schon früher verlangen. Auf die Möglichkeit, die gesetzliche Vorschrift zu ignorieren, wies Kanzler Merz schon auf der Pressekonferenz zum Reformpaket hin. "Die Betriebe können davon abweichen", sagte er. Durch einzelvertragliche Regelungen oder Betriebsvereinbarungen. "Und jetzt liegt es an den Unternehmen und an den Beschäftigten, daraus die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen." Das Ziel aber müsse man erreichen: "Die Zahl der Krankentage in Deutschland ist zu hoch." Ob das durch die Regelung gelingt? Jochen Pimpertz, Gesundheitsökonom beim arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft, sagt t-online: "Inwieweit sich damit die hohen Krankenstände reduzieren lassen, können wir derzeit kaum schätzen. Über kurzzeitig Erkrankte werden zu wenig Daten erfasst." Und er sagt auch: "Für das überwiegende Gros der Belegschaften wird sich substanziell nichts ändern. Die Arbeitgeber bleiben gut beraten, auch künftig kulante Regelungen für ihre Angestellten zu finden." Zahl der Krankentage ist tatsächlich gestiegen In der Tat ist die Zahl der Krankentage in Deutschland in den vergangenen Jahren gestiegen. Laut Statistischem Bundesamt waren die Deutschen 2024 im Schnitt 14,8 Tage krankgeschrieben, was gegenüber 2021 3,6 Krankheitstage mehr sind. Im europäischen Vergleich liegt Deutschland laut OECD im oberen Mittelfeld. Das Statistische Bundesamt erklärt die Steigerung jedoch selbst unter anderem damit, dass 2022 die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingeführt worden ist. "Diese führt zu einer vollständigeren Erfassung der Arbeitsunfähigkeit", schreiben die bundesamtlichen Statistiker. Vorher, so die Einschätzung auch anderer Fachleute, erreichten die Papierscheine die Krankenkassen oft nicht, weil sie schlicht nicht hingeschickt worden sind. Die Bedeutung dieses "Meldeeffekts" betont auch eine Analyse des Barmer Institut für Gesundheitssystemforschung, die derzeit unter Sozialdemokraten herumgereicht wird. Dort wird eine weitere, naheliegende Erklärung für die zahlreicheren Krankentage angeführt: Corona-Infektionen und andere Atemwegserkrankungen. Die Barmer-Studie kursiert aber auch deshalb in der SPD, weil sie die Bedeutung der telefonischen Krankschreibung "mit einem Anteil von jährlich 0,8 bis 1,2 Prozent an allen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen" für die Entwicklung als "sehr gering" einschätzt. In der Union wird hingegen darauf verwiesen, dass es eben Missbrauch gebe und die Größenordnung im Zweifel egal sei. SPD-Chefin Bas: "War jetzt nicht mein Vorschlag" Es verwundert deshalb nicht, dass es in der SPD nun erste Absetzungsbewegungen gibt, auch bei denen, die es im Koalitionsausschuss selbst mit beschlossen haben. So sagte SPD-Chefin und Arbeitsministerin Bärbel Bas RTL: "Das war jetzt nicht mein Vorschlag." Und kündigte an: "Wir werden schauen, ob das wirklich überhaupt eine Wirkung erzeugt oder eher zu Schwierigkeiten führt." Über mögliche Ausnahmen werde nun das Gesetzgebungsverfahren entscheiden. SPD-Chef und Vizekanzler Klingbeil ging im Gespräch mit RTL/ntv in eine ähnliche Richtung. "Das müssen wir jetzt vernünftig gestalten, was da im Koalitionsausschuss vorgeschlagen wurde." Er verwies auf Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU), die gesagt habe, dass man das Ganze so hinbekommen müsse, dass niemand, der krank sei, dann wirklich zum Arzt gehen müsse. Klingbeil erklärte auch offen, wie es überhaupt zu der Idee gekommen ist. Ein "klassischer Kompromiss" sei das gewesen, sagte er. Die SPD habe zuvor verhindert, dass sogenannte Karenztage ohne Lohnfortzahlung eingeführt würden: "Da haben wir als SPD sehr klar gesagt, das machen wir nicht mit." Trotzdem gestand SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf im ZDF ein, es gebe in der SPD "viel Widerspruch, auch verständlichen Widerspruch" über den jetzigen Kompromiss. Spahn: "Man sitzt auf der Bettkante und überlegt: Passt das heute?" Kanzler Merz versuchte in der ZDF-Sendung "Maybritt Illner" die Empörung zu dämpfen, indem er behauptete: "Sie müssen vom ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben, und wir kehren damit zu der Regelung zurück, die wir bis Corona hatten, in Deutschland. Da hat sich auch niemand darüber beschwert." Nur stimmt das für diese Regel nicht, auch vor Corona galt die gesetzliche Pflicht zur Krankschreibung erst nach dem dritten Tag. Einzig die telefonische Krankschreibung kam hinzu. Zur Krankschreibungspflicht sagte Merz dann noch, ohne weitere Erläuterung: "Sie müssen nicht am ersten Tag in die Arztpraxis. Sie müssen vom ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben." Was er damit unter anderem gemeint haben dürfte, erklärte Unionsfraktionschef Jens Spahn am Freitag im "Morgenmagazin": "Es gibt auch Videosprechstunden, die man mit dem Arzt dann haben kann." Darauf hatte auch die von Klingbeil als Kronzeugin angeführte Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verwiesen. Sie verteidigte in der "Rheinischen Post" die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung, sagte aber auch, generell gelte: Niemand solle zur Arbeit gehen, wenn Krankheit dem entgegensteht. "Daran soll sich auch in Zukunft nichts ändern." Es müsse sichergestellt werden, sagte Warken, dass digitale Möglichkeiten wie Videosprechstunden mit dem behandelnden Hausarzt weiterhin möglich seien und verstärkt genutzt würden. "Hier werden wir entsprechend des Koalitionsvertrags eine Regelung schaffen, die Missbrauch unterbindet und gleichzeitig dem Ziel folgt, für den Einstieg in die Versorgung deutlich stärker auf Digitalisierung zu setzen." Unionschef Spahn bekräftigte derweil die Denkweise der Union, die hinter der Änderung steckt. Jeder kenne doch "in seinem echten wahren Leben", im Bekannten- oder Freundeskreis, in der Nachbarschaft, vielleicht auf der Arbeit, immer wieder auch die Situation, insbesondere montags und freitags, wenn es sogenannte Bettkantenentscheidungen gebe. "Man sitzt auf der Bettkante und überlegt: Passt das heute?" Regierung: Ausgestaltung steht erst bevor Was das jetzt alles bedeutet? So genau kann das die Bundesregierung selbst noch nicht sagen. Regierungssprecher Stefan Kornelius betonte am Freitag in der Bundespressekonferenz, dass "die Ausgestaltung dieser Regelung jetzt natürlich erst bevorsteht". Er werde keinerlei Detailausformulierung bieten können, die dem gesetzgeberischen Verfahren vorbehalten seien, das jetzt erst beginnt. Außerdem sagte der Regierungssprecher, dass die Regelung nicht bedeute, dass das Attest auch am ersten Tag beim Arbeitgeber vorliegen müsse. Das sei auch bislang nicht so gewesen – was stimmt: Die ausgestellte Bescheinigung muss laut Lohnfortzahlungsgesetz "spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag" vorgelegt werden. Und: Die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien der Krankenkassen sehen vor, dass Ärzte Patienten auch rückwirkend krankschreiben können. Allerdings "nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen". Genauso wahr ist aber, dass der geplante neue gesetzliche Standardmodus eine Verschärfung bedeutet, die einen Effekt haben soll. Sonst hätten die Koalitionäre ihn ja gar nicht beschließen müssen.

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