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Organspende: Patientenbeauftragter Schwartze wirbt für Widerspruchslösung

Stern 

Vor der Bundestagsdebatte zur Organspende wirbt der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD), für einen Systemwechsel hin zur Widerspruchslösung. „Ich bin sehr froh, dass im Bundestag nun endlich wieder über eine Neuregelung der Organspende debattiert wird“, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagsausgaben). Er sei „persönlich überzeugt, dass wir dringend einen Systemwechsel brauchen und die Widerspruchsregelung dafür sehr naheliegend ist“.

Schwartze wies Kritik zurück, dass die Widerspruchslösung die Selbstbestimmung einschränke. „Im Vordergrund steht für mich, dass jede und jeder für sich selbst eine informierte Entscheidung treffen soll“, sagte er. „Mit der Widerspruchsregelung wird niemand zur Organspende verpflichtet oder gar gezwungen. Ein Nein wird jederzeit und ohne Begründung respektiert.“

Unterstützung für den Vorstoß kam von der Bundesärztekammer. Deren Präsident Klaus Reinhardt sagte den Funke-Zeitungen, die Widerspruchslösung biete „die Chance, die Lücke zwischen der hohen grundsätzlichen Spendenbereitschaft in der Bevölkerung und den weiterhin niedrigen Spenderzahlen zu verkleinern“. Sie wahre einerseits die Entscheidungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger, setze zugleich aber „ein wichtiges Signal der Solidarität“. Für Ärztinnen und Ärzte würde die Regelung zudem eine verlässlichere Grundlage schaffen, sagte Reinhardt. 

Der Bundestag debattiert am Donnerstag über die Organspende. Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten aus Union, SPD, Grünen und Linken hatte Anfang Mai einen neuen Anlauf gestartet, um bei der Organspende die sogenannte Widerspruchslösung zu verankern. An der Widerspruchslösung gibt es aber auch Kritik, unter anderem lehnen die evangelische und die katholische Kirche sie ausdrücklich ab.

Bei der Widerspruchslösung würden alle einwilligungsfähigen Erwachsenen als potenzielle Spender gelten - es sei denn, sie widersprechen zu Lebzeiten. Solche Regelungen gibt es bereits in einer Reihe anderer europäischer Länder, neben Norwegen sind dies etwa Österreich und Spanien.

In Deutschland gilt derzeit die Zustimmungslösung. Dabei kommen nur diejenigen als Organspender in Frage, die das zu Lebzeiten festlegen und entsprechend dokumentieren lassen.

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