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Justiz: Sachsen dringt auf neuen Umgang mit Kinderkriminalität

Stern 

Wie soll der Staat auf schwere Straftaten von Kindern reagieren? Sachsen nimmt einen neuen Ansatz in den Fokus und stößt damit eine kontroverse Debatte an.

Sachsen will den Umgang mit strafunmündigen Kindern nach schweren Straftaten prüfen lassen. „Die Zunahme schwerer Gewalttaten durch strafunmündige Kinder zeigt, dass wir bestehende Instrumente kritisch überprüfen und gegebenenfalls nachschärfen müssen“, sagte Justizministerin Constanze Geiert (CDU) den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Sachsen hat dazu einen Antrag zur Justizministerkonferenz der Länder eingebracht. Er liegt der Deutschen Presse-Agentur vor, zuvor berichtete die Funke Mediengruppe.

Geiert hatte bereits zuvor eine Verschärfung des Jugendstrafrechts gefordert. Im April sprach sie sich dafür aus, die Höchststrafe für Jugendliche bei Mord, Totschlag und schweren Gewalttaten von zehn auf 15 Jahre anzuheben.

Verantwortungsverfahren statt Strafverfahren

„Für mich ist daher ein sogenanntes Verantwortungsverfahren für strafunmündige Kinder ein geeigneter Ansatz, um den Anstieg schwerer Gewalttaten angemessen zu begegnen“, sagte Geiert den Zeitungen. Nach ihren Vorstellungen sollen mutmaßlich straffällige Kinder gemeinsam mit ihren Eltern, der Staatsanwaltschaft, der Jugendgerichtshilfe und weiteren Beteiligten in ein förmliches Verfahren einbezogen werden. Dieses soll sich an einem Strafverfahren orientieren, ohne selbst eines zu sein.

Das vorgeschlagene Verantwortungsverfahren ist Teil eines weitergehenden Vorstoßes des Freistaats. Sachsen will prüfen lassen, ob die bestehenden Reaktionsmöglichkeiten auf Gewaltkriminalität strafmündiger Kinder ausreichen. Dabei sollen die Verantwortung der Eltern sowie die Zusammenarbeit von Justiz, Jugendhilfe und Polizei stärker in den Blick genommen werden.

„Wir dürfen nicht erst reagieren, wenn sich problematische Entwicklungen weiter verfestigt haben“, sagte Geiert. Ziel müsse sein, Kindern besser zu schützen, Eskalationen frühzeitig zu verhindern und kriminelle Karrieren gar nicht erst entstehen zu lassen. 

Strafmündig ist man in Deutschland ab einem Alter von 14 Jahren. Mehrere Politiker, vor allem aus der CDU, hatten sich zuletzt offen gezeigt für eine Debatte über eine Herabsetzung der Altersgrenze. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hält davon nicht. Sie sagt, es sei eine Illusion, dass sich potenzielle Täter allein durch schärfere Strafen abschrecken ließen. 

Kinderhilfswerk widerspricht

Kritik kommt vom Deutschen Kinderhilfswerk. Dieses lehne „sowohl eine Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze als auch die Möglichkeit von Strafgerichtsverfahren mit eingeschränkten Sanktionsmöglichkeiten für unter 14-Jährige ab“, sagte Präsidentin Anne Lütkes der Funke Mediengruppe. Wirksame Interventionen fänden vor allem in pädagogischen und nicht in strafrechtlichen Settings statt.

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