Ab 1. Juni tritt ein neues Gesetz in Kraft, das die Gründung von Energiegemeinschaften ermöglicht. Für wen sich das Modell jetzt lohnt. Wer eine eigene Solaranlage besitzt, den daraus erzeugten Strom aber nicht vollständig nutzen kann, für den könnte es bald eine neue Lösung geben: Zum 1. Juni 2026 werden sogenannte Energiegemeinschaften möglich . Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag bereits im Dezember beschlossen. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die die Bundesregierung in nationales Recht umsetzen musste. Funktionieren soll das Ganze wie folgt: Eine Person, ein Zusammenschluss von Personen, eine Genossenschaft oder in manchen Fällen sogar eine Kommune entscheiden, eine Energiegemeinschaft (Energy Sharing Community oder ESC) zu gründen. Zusammen erwerben sie eine oder mehrere Solaranlagen. Der Strom, der daraus erzeugt wird, wird unter den Mitgliedern der ESC verteilt. Wichtig ist, dass derjenige, der die Solaranlage besitzt und betreibt, eine "natürliche oder eine juristische Person des Privatrechts" ist, also ein Mensch oder eine Personenvereinigung wie ein Verein oder eine Stiftung. Dabei darf der Betrieb der Solaranlage keinem gewerblichen Zweck dienen. Damit sind Stromunternehmen grundsätzlich ausgeschlossen. Strom darf auch kostenlos abgegeben werden Die Mitglieder müssen einen Belieferungsvertrag abschließen, in dem klar geregelt ist, was der Strom kosten soll . Im neuen Gesetz steht explizit, dass der Strom auch umsonst sein oder sich der Preis dynamisch anpassen kann , je nachdem, wie viel Strom gerade zur Verfügung steht. Da der Strom trotzdem die regionale Infrastruktur nutzt, fallen Netzentgelte an. Außerdem muss es eine zentrale IT-Plattform geben, auf die alle Mitglieder der ESC zugreifen und auf der sie erkennen können, wie viel Strom gerade erzeugt wird und wer wie viel verbraucht. Das Modell eignet sich nicht nur für Personen, die überlegen, sich eine neue Anlage anzuschaffen. Auch Besitzer von bereits bestehenden Solaranlagen können diese für das Energy Sharing anbieten. Das eignet sich zum Beispiel für Personen, die bald keine feste Einspeisevergütung mehr bekommen werden (Ablauf der 20-Jahres-Frist), oder für jene, die viel überschüssigen Strom produzieren und diesen lieber vor Ort anbieten wollen, anstatt ihn ins Netz einzuspeisen. Österreich zeigt, wie Energy Sharing geht Die Idee wird auch schon in anderen Ländern praktiziert. In Österreich gibt es seit 2021 ESCs – ein wachsendes Geschäft. Doch in Österreich herrschen anders als hierzulande bessere Rahmenbedingungen. So müssen Energiegemeinschaften nur reduzierte Netzentgelte zahlen. Die Höhe des Rabatts richtet sich danach, wie weit der Strom transportiert werden muss. Damit wird lokal erzeugter Strom bessergestellt als jener, der über weite Strecken transportiert werden muss. Das ist einer der Gründe, warum Experten in Deutschland jetzt erst einmal keinen Energy-Sharing-Boom erwarten. Julian Schulz, Gründer des Mieterstromdienstleisters Metergrid, sagt zu t-online: "Der entscheidende Unterschied ist nicht das Gesetz. Es ist die Netzentgeltreform. Österreich hat Energiegemeinschaften wirtschaftlich attraktiv gemacht. Deutschland hat das Gesetz, aber nicht die Wirtschaftlichkeit." Auch andere Faktoren dürften das Modell in der Anfangsphase ausbremsen: So sind Smart Meter in allen Haushalten der ESC zwingend notwendig. Diese intelligenten Stromzähler ermöglichen es, den verbrauchten Strom aus der gemeinschaftlichen Solaranlage genau zu bilanzieren. In Deutschland haben aber nur fünf Prozent aller Haushalte einen Smart Meter ; in Österreich sind es 97 Prozent. Bis 2032 sollen aber auch in Deutschland alle Haushalte mit Smart Metern ausgestattet sein. Der Rollout dauert aber noch an. Netzbetreiber brauchen Zeit für die Umstellung Überdies glaubt Julian Schulz, dass es aufgrund der Netzbetreiber zu Beginn zu Problemen kommen dürfte. Die notwendigen Prozesse existieren bisher nicht, die Unternehmen müssen erst noch lernen, was für die Umsetzung einer ESC in ihrem Gebiet wichtig ist. Schulz glaubt deshalb, dass es bis mindestens 2029 dauern wird, bis Energiegemeinschaften auch in Deutschland sich durchsetzen. Bis dahin dürften die meisten Haushalte mit dem richtigen Zähler ausgestattet sein. Trotzdem lohnt es sich für Interessenten, ab 1. Juni bei ihrem Netzbetreiber anzufragen. Ohne die Anfragen werden sich schließlich Netzbetreiber auch nie mit der Umsetzung auseinandersetzen. Wer also schon heute eine Solaranlage besitzt und den Strom gerne mit der Nachbarschaft teilen möchte, sollte sich von anfänglichen Problemen nicht abschrecken lassen.