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Anschlag in Magdeburg: Ermittlungen gegen Dritte nach Anschlag auf Weihnachtsmarkt

Stern 

Nach dem tödlichen Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt prüfen Ermittler weiter, ob beim Sicherheitskonzept Fehler gemacht wurden. Welche Ergebnisse dazu bislang vorliegen.

Knapp eineinhalb Jahre nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt prüft die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg weiter mögliche Fehler beim Sicherheitskonzept. Teil eines laufenden Ermittlungsverfahrens sei es, zu prüfen, ob bei der Erstellung und Genehmigung des Konzeptes etwa Sorgfaltspflichten von verantwortlichen Dritten verletzt wurden, erklärte Oberstaatsanwalt Klaus Tewes auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Dabei werde auch geprüft, ob mögliche Verletzungen strafrechtliche Auswirkungen haben. 

Insgesamt seien bei der Generalstaatsanwaltschaft bislang 53 Strafanzeigen im Zusammenhang mit dem Anschlag kurz vor Weihnachten 2024 eingegangen, so Tewes. "Tatvorwürfe sind dabei regelmäßig fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen und fahrlässige Tötung durch Unterlassen", erklärte er. In vielen Fällen werde der Vorwurf geäußert, die Sorgfaltspflicht verletzt zu haben, indem das Sicherheitskonzept nicht ausreichend umgesetzt wurde. 

Am 20. Dezember 2024 war der damals 50-jährige Taleb Al-Abdulmohsen mit einem mehr als zwei Tonnen schweren Wagen über den Weihnachtsmarkt gefahren. Fünf Frauen und ein neunjähriger Junge starben. Mehr als 300 Menschen wurden teils schwerst verletzt. Seit November 2025 verhandelt das Landgericht Magdeburg in einem eigens errichteten Interimsgebäude gegen den Todesfahrer. Anfang Juni könnten die Plädoyers beginnen.

Hauptverfahren beeinflusst Ermittlungen gegen Dritte

Die Anzeigen würden in einem gesonderten, dem Hauptverfahren gegen Al-Abdulmohsen jedoch angefügten Verfahren zusammengefasst, erklärte Tewes weiter. Die bislang geführten Untersuchungen sowie ein Gutachten eines Sachverständigen hätten "keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten im Zusammenhang mit der Erstellung und der Umsetzung der polizeilichen Einsatzplanung zur Veranstaltung des Magdeburger Weihnachtsmarktes ergeben", hieß es. 

Derzeit gebe es keinen genügenden Anfangsverdacht gegen namentliche Beschuldigte, hieß es weiter. Ob Ermittlungen gegen konkrete Personen eingeleitet werden, soll voraussichtlich nach Abschluss der Beweisaufnahme im Hauptverfahren gegen Al-Abdulmohsen entschieden werden. Wann die Ermittlungen im Verfahren wegen der Strafanzeigen abgeschlossen werden können, sei derzeit nicht vorhersehbar, so der Oberstaatsanwalt.

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