Die Bundesregierung will mit einer "Bio-Treppe" neue Gas- und Ölheizungen klimafreundlicher machen. Was müssen Eigentümer wissen? Im Mai 2026 hat die schwarz-rote Koalition einen Entwurf für ein neues "Heizungsgesetz" präsentiert . Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) soll das alte Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzen und dazu beitragen, dass in Deutschland die Wohngebäude bis 2045 klimaneutral werden. Das ist das erklärte Ziel der Bundesregierung . Laut GModG sind grundsätzlich alle Heizungsarten erlaubt, Eigentümer haben also freie Wahl. Für den Einbau einer neuen Öl- oder Gasheizung gelten allerdings besondere Vorschriften. In diesem Ratgeber sollen diese Regeln, die ab Inkrafttreten des Gesetzes gelten werden, erläutert werden. Heizungsgesetz 2026: Was ändert sich? Bis das GModG final beschlossen wurde, gilt noch das alte GEG, das als "Heizungsgesetz" bekannt wurde. Im Unterschied zum GEG dürfen Eigentümer mit dem GModG wieder alle Heizungsarten einbauen . Für Vermieter gelten strenge Mieterschutzregeln. So soll vermieden werden, dass Eigentümer unwirtschaftliche Heizungen einbauen, deren Betriebskosten Mieter zahlen müssten. Dies gilt für Öl-, Gas- und Stromdirektheizungen. Wer eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen möchte, muss aber ab Inkrafttreten des Gesetzes an der sogenannten Bio-Treppe teilnehmen. Die Bio-Treppe ist verpflichtend für alle neuen Heizungen ab Inkrafttreten, das dürfte im Herbst 2026 sein. Wer also noch vor Beschluss des GModG eine neue Öl- oder Gasheizung installiert, muss nicht bei der Bio-Treppe mitmachen. Was ist die Bio-Treppe? Die Bio-Treppe wird im GModG in § 43 geregelt. Dort wird festgelegt, dass eine neue Heizung, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickt wird, ab 2029 einen steigenden Anteil biogener Brennstoffe verwenden muss. Genannte Brennstoffe sind: Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas, sowie grüner, blauer, orangener oder türkiser Wasserstoff oder deren Derivate. Konkret bedeutet das, dass der Eigentümer der Heizung dafür sorgen muss, dass er ab 1. Januar 2029 einen Liefervertrag abschließt, der eine bestimmte Menge an biogenen Brennstoffen garantiert. Diese Menge steigt regelmäßig an, weshalb es sich um eine Treppe handelt. Die Stufen verlaufen wie folgt: ab 2029: 10 Prozent Beimischungsanteil ab 2030: 15 Prozent Beimischungsanteil ab 2035: 30 Prozent Beimischungsanteil ab 2040: 60 Prozent Beimischungsanteil Wer also 2027 eine Gasheizung einbauen lässt, muss ab 2029 einen Gasliefervertrag abschließen, der garantiert, dass 90 Prozent des Gases aus Erdgas und zehn Prozent aus biogenen Gasen stammen. Ab 2030 müssen es dann 85 Prozent Erdgas und 15 Prozent biogene Gase – und so weiter. Für Ölheizungen gilt dies dann analog zu Heizöl und Bioöl. Für die Gasheizung dürfte in der Regel Biomethan zum Einsatz kommen. Biomethan ist chemisch gesehen dasselbe wie Erdgas , stammt aber aus Abfällen und nachwachsenden Reststoffen und könnte in größeren Mengen aus europäischen Nachbarländern importiert werden. Allerdings ist die aktuell nur eingeschränkt möglich, weshalb die Bioenergiebranche hier noch Handlungsbedarf auf EU- und Bundesebene sieht. Wasserstoff wird aktuell kaum hergestellt, sodass die Verwendung für Heizungen nicht als wahrscheinlich gilt. Bioheizöl stammt ebenfalls aus Abfällen und nachwachsenden Reststoffen, zum Teil wird auch Sonnenblumenöl verwendet. Gibt es schon Biogas und Bioöl? Schon heute können Heizungsbesitzer grüne Brennstoffe beimischen lassen. So können Eigentümer einer Ölheizung bereits jetzt Heizöl mit bis zu 20 Prozent Anteil biogenem Heizöl kaufen. Ähnliches gilt schon heute für Gastarife mit Biogasanteil : Wer möchte, kann einen Vertrag mit fünf, zehn oder 15 Prozent Biogasanteil abschließen. Bioöl und Biogas sind beide teurer als ihre fossilen Gegenspieler. Je nach Anbieter müssen Kunden fünf bis 15 Prozent mehr zahlen als ohne biogenen Anteil. Verbraucherschützer warnen, dass sich dies durch die Bio-Treppe verschärfen könnte. Denn es ist nicht klar, ob es genügend grüne Brennstoffe geben wird, um sowohl die Heizungen als auch die Industrie, die auf diese Bio-Brennstoffe umsteigen will, zu versorgen. Sollte es zu Engpässen kommen, würde sich dies im Preis niederschlagen. Wer kontrolliert die Einhaltung der Bio-Treppe? Gibt es ein Bußgeld? Die Einhaltung der Bio-Treppe muss von einem fachkundigen Betrieb geprüft werden. Dies ist in der Regel der Schornsteinfeger, der zur jährlichen Überprüfung der Heizung kommt. Wer die vorgegebene prozentuale Beimischung nicht erfüllt, kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Diese kann – analog zum GEG – bis zu 50.000 Euro betragen. Was gilt für Mieter und Vermieter? Aufgrund der Unsicherheiten beim Preis hat die Bundesregierung insbesondere für Vermieter strenge Vorgaben beim Einbau einer neuen Öl- oder Gasheizung gemacht. Wer als Eigentümer einer vermieteten Immobilie eine neue Öl- oder Gasheizung installiert, muss einen Teil der Betriebskosten tragen. Ab 1. Januar 2028 zahlen Vermieter demnach 50 Prozent der Netzentgelte (bei Gas) und 50 Prozent des anfallenden CO2-Preises für den Betrieb der Heizung. Ab 1. Januar 2029 muss der Vermieter auch noch 50 Prozent der Kosten für die Bio-Treppe zahlen. Vermieter müssen aber nur die Kosten der ersten drei Stufen der Bio-Treppe zahlen, also insgesamt 15 Prozent der Kosten für biogene Brennstoffe. Was das genau am Ende kosten wird, ist schwer vorhersehbar. Denn alle drei Bestandteile sind mit großen Unsicherheiten behaftet: Bei den biogenen Brennstoffen ist unklar, ob sie in ausreichender Menge verfügbar sein werden; der CO2-Preis hängt sehr stark davon ab, wie viele Menschen klimafreundliche Technologien nutzen ; die Netzentgelte könnten sehr hoch ausfallen, wenn die Zahl der Gaskunden stark sinkt. Insbesondere die Gasheizung wird dadurch für Vermieter zu einer unkalkulierbaren Kostengröße. Was ist mit der Grüngasquote? Die Bio-Treppe ist nicht zu verwechseln mit der Grüngasquote bzw. Grünheizölquote. Die Bio-Treppe gilt, wie bereits beschrieben, nur für neue Heizungen nach Inkrafttreten des GModG. Für Bestandsheizungen, die schon heute in Betrieb sind, soll eine Grüngas/Grünheizölquote dazu beitragen, dass diese klimafreundlicher betrieben werden. Die Details dazu sollen bis Sommer 2026 vorgelegt werden. Im GModG ist zunächst nur ausgeführt, dass sie "moderat" ausfallen soll und ab 2028 bei einem Beimischungsanteil von einem Prozent startet. Da viele Eigentümer schon heute Biogase oder Bioöle beimischen lassen, dürfte diese Quote zu Beginn kaum problematisch sein. Entscheidend wird sein, wie sich diese entwickelt und ob durch die Bio-Treppe und andere Anwendungsbereiche für biogene Brennstoffe die Kosten stark steigen. Anders als bei der Bio-Treppe müssen sich Eigentümer aber nicht um die Grüngas-/Heizölquote kümmern. Sie muss stattdessen von Inverkehrbringern (also Gasversorgern, Heizölverkäufern) beachtet werden. Die Einhaltung wird dort auch geprüft und ggf. geahndet, nicht aber beim Eigentümer der Heizung.