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Braunschweig: Raser fährt 200 km/h auf A2 – kein Schmerzensgeld nach Crash

Ein Autofahrer rast mit mehr als 200 km/h über die A2 und kracht in ein anderes Fahrzeug. Danach fordert er Schmerzensgeld. Doch das Gericht sieht das anders. Wer mit deutlich mehr als der Richtgeschwindigkeit über die Autobahn fährt, kann nach einem Unfall unter Umständen leer ausgehen. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Braunschweig. Ein Mann war dort mit rund 200 km/h auf der linken Spur unterwegs gewesen – und nach einem Crash mit einer anderen Autofahrerin sogar vor Gericht gezogen. Der Unfall ereignete sich auf einer Autobahn ohne Tempolimit. Nach Angaben des Gerichts wollte eine Frau mit etwa 120 bis 130 km/h ein langsameres Fahrzeug überholen. Sie habe zuvor in den Rückspiegel geschaut und kein nahes Auto erkannt. Kurz darauf sei plötzlich ein Wagen mit hoher Geschwindigkeit hinter ihr aufgetaucht – mit Lichthupe und Schlenkerbewegungen. Dann krachte es. Raser fordert Schmerzensgeld und Schadenersatz Ein Gutachter kam später zu dem Ergebnis, dass der Mann mit 198 bis 218 km/h unterwegs gewesen war. Er behauptete, die Frau habe plötzlich und ohne zu blinken die Spur gewechselt und so den Unfall verursacht. Deshalb verlangte er unter anderem Schmerzensgeld und Schadenersatz. Das Landgericht Braunschweig sah die Sache jedoch anders. Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme kamen die Richter zu dem Schluss, dass die Frau ihren Überholvorgang bereits ordnungsgemäß abgeschlossen hatte, bevor sich der Wagen des Mannes näherte. Zum Zeitpunkt des Spurwechsels hätten noch rund 330 Meter Abstand bestanden. Mit Gefahrenbremsung wäre Unfall wohl vermeidbar gewesen Nach Ansicht des Gerichts hätte der Mann spätestens bei einer Entfernung von etwa 220 Metern reagieren müssen. Mit einer normalen Gefahrenbremsung wäre der Unfall wohl vermeidbar gewesen. Stattdessen habe die verspätete Reaktion in Kombination mit dem extrem hohen Tempo dazu geführt, dass das Auto instabil wurde und schließlich gegen den Wagen der Frau prallte. Eine Zeugin bestätigte zudem, dass die Frau bereits mehrere Sekunden auf der linken Spur gefahren sei, als sich das Auto "mit wahnsinniger Geschwindigkeit" genähert habe. Ein Fehlverhalten der Fahrerin konnte das Gericht nicht feststellen. Damit musste der Raser seinen Schaden am Ende selbst tragen. Auf das Urteil weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins hin.

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