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Organspende: Abgeordnete wollen tiefgreifende Änderungen im Gesetz

Eine Gruppe von Abgeordneten fast aller Parteien spricht sich für eine Widerspruchslösung in der Organspende aus. Sie will ihren Entwurf schnell in den Bundestag bringen, doch es gibt auch Kritik. Eine Gruppe von Abgeordneten über die Fraktionen des Bundestags hinweg fordert die Widerspruchsregelung, um die Zahl der Organspenden in Deutschland zu erhöhen. Sie fordern eine Neuregelung, nach der jede und jeder zunächst als Organspender gelten würde – außer, man widerspricht ausdrücklich. Bislang muss man seine Spende-Bereitschaft aktiv erklären, etwa durch Eintrag in ein Register. Für eine solche Widerspruchsregelung setzen sich die Abgeordneten Sabine Dittmar (SPD), Gitta Connemann (CDU), Armin Grau (Grüne), Peter Aumer (CSU) und Julia-Christina Stange (Linke) ein. Sie wollen den Entwurf dieses Jahr in den Bundestag einbringen und hoffen, dass eine Abstimmung noch dieses Jahr stattfinden könnte. In Kraft könnte das Gesetz bei positiver Zustimmung am 1. Januar 2030 treten. "Wir hoffen, dass das zu einer Kulturveränderung führt" In Deutschland gibt es eine massive Lücke zwischen dringend benötigten Spenderorganen und tatsächlichen Organspenden – obwohl eine Mehrheit der Bevölkerung der Organspende gegenüber positiv eingestellt ist. "Es geht uns um einen Paradigmenwechsel", sagte CDU-Politikerin Connemann bei der Vorstellung am Donnerstag. "Wir hoffen, dass das zu einer Kulturveränderung führt, die wir so dringend in Deutschland brauchen." Mit einer Widerspruchlösung stelle man eine Normalität her, der in vielen anderen Ländern seit langem gelte. Wer in diesen Ländern verunglücke, werde automatisch Spender. Connemann wies darauf hin, dass das Gesetz einige Ausnahmen vorsieht. Minderjährige sollen etwa nicht ohne Einwilligung ihrer Eltern Spender werden können. "Hier geht es nicht um ein einfaches Gesetz", sagte Connemann. Jeder könne so zum Lebensretter werden. "Niemand wird gegen seinen Willen zum Organspender" Grünen-Politiker Grau legte einen besonderen Fokus auf die Angehörigen. Der frühere Arzt berichtete aus seiner Erfahrung im Umgang mit Angehörigen, die in der Situation eines Todesfalles über Organspende entscheiden müssten. Oft falle diese dann negativ aus und nicht selten werde das später bereut, so Grau. "Niemand wird gegen seinen Willen zum Organspender, niemand wird zum Objekt degradiert", sagte Grau. Jeder könne weiter selbst frei über sich entscheiden. Die Widerspruchsregelung aber eröffne die Möglichkeit, viel Leid zu vermeiden. CSU-Politiker Aumer wies zudem darauf hin, dass Deutschland bereits von der Widerspruchslösung vieler anderer Länder profitiere, weil man Nettoempfänger von gespendeten Organen sei. SPD-Politikerin Dittmar kündigte an, die Widerspruchlösung würde mit einer breiten Informationskampagne begleitet werden inklusive persönlicher Anschreiben aller Personen ab 18 Jahren. Linken-Politikerin Stange betonte, die Regelung würde die Organspende aus dem Ausnahmefall herausholen. "Sie würde Leben retten", sagte sie. Patientenschützer: "Wer schweigt, stimmt nicht automatisch zu" Der Vorsitzende der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, hingegen spricht sich gegen die Widerspruchslösung aus. "Wer schweigt, stimmt nicht automatisch zu", sagte Brysch der Nachrichtenagentur AFP. "Eine selbstbestimmte Entscheidung für oder gegen die Organspende ermöglicht nur eine neutrale, ergebnisoffene und umfassende Aufklärung." Die Widerspruchslösung greife Brysch zufolge "erheblich in die körperliche Unversehrtheit ein". Vor der Feststellung des Hirntods müssten schließlich medizinische Maßnahmen ergriffen werden, um eine mögliche Organentnahme nicht zu gefährden. "Therapie ohne Zustimmung des Betroffenen ist Körperverletzung", sagte der Vorsitzende der Stiftung Patientenschutz. Im vergangenen Jahr hatte bereits der Bundesrat auf Betreiben von acht Ländern einen Gesetzesentwurf zur Widerspruchslösung auf den Weg gebracht. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sagte damals, die Regelung könne helfen, die Zahl der Organspenden zu erhöhen und so Leben zu retten. "Wir haben keinen Mangel an Menschen, die nach ihrem Tod Organe spenden möchten – sondern ein Dokumentationsproblem", argumentierte er. Die Einführung der Widerspruchslösung könne dieses Dilemma beenden. Das zeigten auch die Zahlen europäischer Nachbarländer, die sich für diese Regelung entschieden haben. Gesundheitsministerium ermöglicht mehr Lebenspenden Das Problem, dass es zu wenig Organspenden gibt, ist auch bei Gesundheitsministerin Nina Warken bewusst. Sie selbst hatte 2020 bei einer fraktionsoffenen Abstimmung gegen eine Widerspruchslösung gestimmt. Seit ihrer Ernennung zur Gesundheitsministerin setzt sie sich dafür ein, die Spendebereitschaft über andere Wege zu steigern. So brachte sie etwa Anfang des Jahres einen Gesetzesentwurf auf den Weg, der mehr Lebensspenden bei Nieren zulässt. Der Bundestag hatte 2020 fraktionsoffen über zwei Gesetzesvorhaben abgestimmt. Eine Mehrheit der Abgeordneten entschied sich damals für die Zustimmungslösung: Eine Entnahme nach dem Tod ist nur dann möglich, wenn der Betroffene zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat. Der konkurrierende Entwurf zur Widerspruchslösung blieb ohne Mehrheit. Die Kirchen begrüßten damals die Entscheidung und nannten sie ein "wichtiges Zeichen für den Erhalt und Schutz grundlegender (medizin-)ethischer und grundrechtlicher Prinzipien." Die Gruppe an Abgeordneten zeigte sich am Donnerstag optimistisch, dieses Mal eine höhere Zustimmung zu erreichen. Viele Abgeordnete, die damals für die andere Lösung gestimmt haben, seien nun für die Widerspruchslösung, berichteten Dittmar und Connemann. Doch wenn die Abstimmung dieses Mal wieder nicht zu einer Mehrheit führe, wäre es auch erstmal der letzte Vorstoß, so Connemann.

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