Das Bundesverwaltungsgericht stuft das Verbot der rechtsextremen "Artgemeinschaft" als rechtens ein. Warum der Versuch der Gruppierung gescheitert ist, sich harmlos zu geben. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot der rechtsextremistischen "Artgemeinschaft" bestätigt. Die Vereinigung richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung, entschied das Gericht in Leipzig . Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das Verbot 2023 erlassen. Die Gruppierung hatte dagegen geklagt und sich auf die Religionsfreiheit berufen. (Az.: BVerwG 6 A 18.23) Das Bundesinnenministerium hatte die "Artgemeinschaft" als rassistische Vereinigung eingestuft. Sie nehme eine kämpferisch-aggressive Haltung ein und missachte die Menschenwürde in grober Art und Weise. Der von ihr propagierte "Artglauben" sei rassistisch. Es gebe ein ausgeprägtes Freund-Feind-Denken: Freunde seien die Angehörigen der eigenen nordischen Art, Feinde seien alle anderen. Der Rechtsextremist Jürgen Rieger (1946-2009) war lange Vorsitzender der "Artgemeinschaft". "Gleichgeartete Partner suchen": Das Weltbild der verbotenen "Artgemeinschaft" Die "Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung", so der vollständige Name, hatte vor Gericht versucht, sich als abgeschottete Vereinigung darzustellen. Mit Politik habe man nichts am Hut. Die Anhänger lebten ihren Glauben "im stillen Kämmerlein", hatte ihr Anwalt erklärt. Sollten Inhalte dieses Glaubens verfassungsfeindlich sein, so sei auch dies von der Religionsfreiheit gedeckt. "Artgemeinschaft" nicht auf Boden des Grundgesetzes Die Bundesrichter gingen allerdings nicht davon aus, dass die "Artgemeinschaft" überhaupt nicht nach außen wirkte. Unter anderem habe die Gruppierung einen Buchversand betrieben, eine Zeitung herausgegeben und sich in einem Internetauftritt präsentiert. Ein Mitglied hatte vor Gericht als Zeuge ausgesagt, dass bei einem Fest zur Sommersonnenwende 2022 rund 300 Menschen anwesend waren. Laut Mitgliederliste hatte die Artgemeinschaft im Jahr 2023 nur 81 Mitglieder. Das Bundesverwaltungsgericht stufte die Artgemeinschaft zwar als Weltanschauungsgemeinschaft ein. Ihre Glaubenssätze ließen sich allerdings nicht auf dem Boden des Grundgesetzes verwirklichen, sagte der Vorsitzende Richter Ingo Kraft. Zwei andere Vereinsverbote scheiterten Die Gruppierung greife auf das Gesellschaftsmodell des Nationalsozialismus zurück. Sie sei mit Akteuren des rechtsextremen Spektrums vernetzt. Bei zahlreichen Mitgliedern sei eine "Vielzahl" von Nazi-Devotionalien gefunden worden, zum Beispiel "großformatige Hakenkreuzfahnen" oder Weihnachtsbaumschmuck mit Hakenkreuzen. Vor dem Bundesverwaltungsgericht hatten zuletzt zwei andere Vereinsverbote von Ex-Bundesinnenministerin Faeser keinen Bestand gehabt. Im Dezember kassierten die Leipziger Richter das Verbot der "Hammerskins", weil die Existenz eines bundesweiten Vereins nicht nachgewiesen werden könnte. Im Juni war zudem das Verbot des rechtsextremen "Compact"-Magazins aufgeboben worden. Hier waren die Bundesrichter nicht überzeugt, dass die verfassungsfeindlichen Inhalte die Publikation wirklich prägen.