Die Auftaktsendung von "Klar" löste hitzige Debatten aus. Nun moderiert Tanit Koch das viel kritisierte Format – und stärkt ihrer Kollegin Julia Ruhs den Rücken. Nach der Kritik am Reportage-Format "Klar" hat dessen neue Moderatorin Tanit Koch die Sendung verteidigt. "Ich halte 'Klar' für ein gutes journalistisches Format, das wir nun weiterentwickeln", sagte sie im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur. Viele Menschen würden schnell in Schubladen denken. "Und etwas 'ein bisschen rechtsextrem' zu nennen, egal wie satirisch, nützt am Ende nur den echten Rechtsextremen." Insofern habe das der Debatte nicht geholfen – "und ich fand es auch Julia Ruhs gegenüber unfair". Die Auftaktsendung von "Klar" im April 2025 im NDR hatte für breite Kritik gesorgt. In der damaligen Sendung zum Thema Migration hatte Moderatorin Julia Ruhs unter anderem über Gewalt im Zusammenhang mit Einwanderung berichtet. Anschließend äußerten rund 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des NDR in einem internen Schreiben, dass journalistische Standards verletzt worden seien. Der NDR entschied, Ruhs nach den Pilotfolgen nicht weiter als Moderatorin einzusetzen, während der Bayerische Rundfunk (BR) an ihr festhielt. Neuer Job nach NDR-Wirbel: Julia Ruhs wird Kolumnistin bei der "Bild" Der Fall Julia Ruhs: Sind ARD und ZDF zu links? Erste "Klar"-Folge mit Koch Kochs erste Sendung trägt den Titel "Zielscheibe Polizei: Pöbeln, Hass und Gewalt" und wird am Mittwoch um 22.00 Uhr im NDR und BR Fernsehen ausgestrahlt. Darin geht es um die Belastungen von Polizeikräften im Einsatz. "Die Polizei ist kein Querschnitt der Bevölkerung, das Anforderungsprofil an den Beruf ist sehr hoch, es fallen viele Bewerber durch", sagte Koch. "Obwohl Polizeibeamte also über mehr Resilienz verfügen und dahingehend geschult werden, können physische Gewalt und verbale Attacken auf Dauer dennoch zu schweren Belastungsstörungen führen." Ein aktueller Fall aus dem Saarland hat die Diskussion über Gewalt gegen Polizeikräfte zuletzt erneut angefacht. In einem Prozess um einen erschossenen Polizisten wurde der Angeklagte von den Tötungsvorwürfen freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.